Die neue Webseite des PA Lehramt HF finden Sie hier: https://hf-studium.uni-koeln.de/service-und-beratung/pruefungsamt-pa-der-hf/pruefungsamt-lehramt-hf

 

FAQ

 

Bitte beachten Sie Ihre Prüfungsordnung und Ihr Modulhandbuch!

 

Für Fragen zu fachübergreifenden prüfungsrelevanten Themen,  Fragen zum Praxissemester, zum Modul „Deutsch für SchülerInnen mit  Zuwanderungsgeschichte“ und zur Bachelor-/Masterarbeit wenden Sie sich bitte an  das ZfL.

 

 

Wechsel der Prüfungsordnung

Informationen zu den neuen Prüfungsordnungen erhalten Sie hier .

Mit einem Studienfach-/Studiengangwechsel  bei einem Lehramts-, Mehrfach- bzw. Verbundstudiengang ist obligatorisch ein  Wechsel mit dem gesamten Studiengang, also mit ALLEN von Ihnen studierten  Fächern, in die Prüfungsordnung nach Neuregelung  2015 verbunden.

Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an das  ZfL-Beratungszentrum oder an die zentrale Studienberatung.

 

Modulabschlussprüfung

Anmeldung und  Abmeldung

Zu jeder Modulabschlussprüfung ist eine Anmeldung  erforderlich. Ohne eine Anmeldung sind Sie nicht zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt. Diese muss in der Regel bis spätestens  sechs  Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen (vgl. Gemeinsame  Prüfungsordnung für den Master of Education §17). Bis zwei Wochen vor Prüfungstermin können Sie sich ohne Angabe von  Gründen von der Modulabschlussprüfung abmelden (vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung  für den Master of Education §18).

 

Versäumnis und  Rücktritt

Versäumen Sie die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung  ohne einen triftigen Grund, wird die Leistung mit „mangelhaft (5,0)“ und einem  Fehlversuch bewertet (vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of Education §18).

Triftige Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Im Krankheitsfall ist ein  ärztliches Attest vorzulegen (vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of  Education §18). Dies ist in der Regel mit einem gut lesbar eingescannten Attest und diesem Formular per Email möglich.

 

Wiederholung

Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen können wiederholt  werden. Die Anzahl der Prüfungsversuche  pro Modul können Sie den fachspezifischen Anhängen Ihrer Prüfungsordnung  entnehmen (vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of Education §22).

  • Die Anzahl der Wiederholungsversuche ist in den Prüfungsordnungen nach Neueinschreibung 2015 und im Master of Education begrenzt!

 

Weitere Informationen können Sie auch Ihrer Prüfungsordnung  entnehmen.

 

Anrechnung von Studienleistungen

Die Anrechnung von Studienleistungen muss über einen Antrag  erfolgen (http://www.hf.uni-koeln.de/36223). Diesen müssen Sie persönlich in der  Sprechstunde mit den entsprechenden Unterlagen einreichen, d. h. mit einem Transcript of records, bzw. Leistungsnachweisen in Kopie und Auszügen aus Ihrem  Modulhandbuch. Sie erhalten diese Unterlagen nicht zurück.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags nicht vor Ort stattfindet. Im Fach Bildungswissenschaften nimmt die Anrechnung ca. zehn Wochen in  Anspruch, in den weiteren Fächern ca. sechs Wochen.

Vorab kann keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer Anrechnung getroffen  werden.

Für eine Anrechnung des Moduls "Deutsch als Zweitsprache" wenden Sie sich bitte persönlich mit einem Transcript of Records an Herrn Gantefort unter Beachtung seiner Sprechzeiten.