Die neue Webseite des PA Lehramt HF finden Sie hier: https://hf-studium.uni-koeln.de/service-und-beratung/pruefungsamt-pa-der-hf/pruefungsamt-lehramt-hf
FAQ
Bitte beachten Sie Ihre Prüfungsordnung und Ihr Modulhandbuch!
Für Fragen zu fachübergreifenden prüfungsrelevanten Themen, Fragen zum Praxissemester, zum Modul „Deutsch für SchülerInnen mit Zuwanderungsgeschichte“ und zur Bachelor-/Masterarbeit wenden Sie sich bitte an das ZfL.
Wechsel der Prüfungsordnung
Informationen zu den neuen Prüfungsordnungen erhalten Sie hier .
Mit einem Studienfach-/Studiengangwechsel bei einem Lehramts-, Mehrfach- bzw. Verbundstudiengang ist obligatorisch ein Wechsel mit dem gesamten Studiengang, also mit ALLEN von Ihnen studierten Fächern, in die Prüfungsordnung nach Neuregelung 2015 verbunden.
Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an das ZfL-Beratungszentrum oder an die zentrale Studienberatung.
Modulabschlussprüfung
Anmeldung und Abmeldung
Zu jeder Modulabschlussprüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Ohne eine Anmeldung sind Sie nicht zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt. Diese muss in der Regel bis spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen (vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of Education §17). Bis zwei Wochen vor Prüfungstermin können Sie sich ohne Angabe von Gründen von der Modulabschlussprüfung abmelden (vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of Education §18).
Versäumnis und Rücktritt
Versäumen Sie die Teilnahme an der Modulabschlussprüfung ohne einen triftigen Grund, wird die Leistung mit „mangelhaft (5,0)“ und einem Fehlversuch bewertet (vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of Education §18).
Triftige Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen (vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of Education §18). Dies ist in der Regel mit einem gut lesbar eingescannten Attest und diesem Formular per Email möglich.
Wiederholung
Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen können wiederholt werden. Die Anzahl der Prüfungsversuche pro Modul können Sie den fachspezifischen Anhängen Ihrer Prüfungsordnung entnehmen (vgl. Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master of Education §22).
- Die Anzahl der Wiederholungsversuche ist in den Prüfungsordnungen nach Neueinschreibung 2015 und im Master of Education begrenzt!
Weitere Informationen können Sie auch Ihrer Prüfungsordnung entnehmen.
Anrechnung von Studienleistungen
Die Anrechnung von Studienleistungen muss über einen Antrag erfolgen (http://www.hf.uni-koeln.de/36223). Diesen müssen Sie persönlich in der Sprechstunde mit den entsprechenden Unterlagen einreichen, d. h. mit einem Transcript of records, bzw. Leistungsnachweisen in Kopie und Auszügen aus Ihrem Modulhandbuch. Sie erhalten diese Unterlagen nicht zurück.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags nicht vor Ort stattfindet. Im Fach Bildungswissenschaften nimmt die Anrechnung ca. zehn Wochen in Anspruch, in den weiteren Fächern ca. sechs Wochen.
Vorab kann keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer Anrechnung getroffen werden.
Für eine Anrechnung des Moduls "Deutsch als Zweitsprache" wenden Sie sich bitte persönlich mit einem Transcript of Records an Herrn Gantefort unter Beachtung seiner Sprechzeiten.