Informationen zu den Prüfungsmodalitäten im Rahmen der Ersten Staatsprüfung

Bitte beachten Sie die Angebote zur Studienberatung zu den auslaufenden Studiengängen mit Erster Staatsprüfung (LPO 2003).

Maßgeblich ist die Lehramtsprüfungsordnung (vgl. auch Link am Schluss dieses Absatzes). Für alle Hinweise an dieser Stelle gilt, dass sie lediglich institutsinterne Regelungen betreffen. Für alle anderen und für die Anmeldung wesentlichen Bestimmungen ist das Prüfungsamt für erste Staatsprüfungen zuständig: http://www.lpa1.nrw.de/AB1/Aussenstellen/Koeln/index.html

Den Nachweis über den Abschluss aller Module führen Sie vermittels Ihres ausgefüllten Studienbegleitbogens, den Sie mit dem Modulabschlussnachweis versehen.

Staatsarbeit:

Die Staatsarbeit kann nach Abschluss des dem Thema zugehörigen Moduls beantragt werden, i.d.R. im 6. Semester. Die Prüfungsberechtigten erhalten dann den Auftrag, in Absprache mit den Studierenden ein Thema zu formulieren.

Unabhängig von der Frage, ob die Staatsarbeit in Musikwissenschaft oder Musikpädagogik verfasst wird, können Klausur und mündliche Prüfung auf diese beiden Bereiche verteilt werden.

Klausur:

Die Klausurtermine werden vom Prüfungsamt festgesetzt. Mit den Prüflingen werden zwei verschiedene Klausurthemen ausgewählt, von denen eines vom Prüfenden ausgewählt und auf dem Formblatt des Prüfungsamtes eingetragen wird. Die Klausur kann erst nach Abschluss des betreffenden Moduls beantragt werden.

Mündliche Prüfung:

Die mündliche Prüfung besteht aus 45 Minuten Prüfungszeit. Es gibt Fristen für die Anmeldung im Prüfungsamt, aber die Prüfungstermine werden im Institut koordiniert. Die mündliche Prüfung kann erst nach Abschluss des betreffenden Moduls beantragt werden. Es werden drei Themen á 15 Minuten festgelegt, zwei prüft der Hauptprüfer, das dritte Thema wird vom Zweitprüfer geprüft, der wiederum auf dem Formular angegeben werden kann.

Prüfer:

Der Themensteller für die Hausarbeit muss ein anderer sein als der für die Klausur. Wer wiederum die Klausur stellt, darf nicht in der mündlichen Prüfung Hauptprüfer sein.

Information zu Anmeldefristen und Prüfungszeiten erhalten Sie vom Prüfungsamt über den oben genannten Link.

In Ihrem eigenen Interesse wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung empfohlen, da bei späterer Anmeldung die Prüfungsleistungen (schriftliche Hausarbeit, Klausuren und mündliche Prüfungen) fast zeitgleich erfolgen müssen.