Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sind Teil der "angemessenen Vorkehrungen", wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention vorgesehen sind. Auf Hochschulebene sind sie im Hochschulrahmegesetz (HRG) verankert. Nach § 2 Abs. 4 des HRG haben die Hochschulen dafür Sorge zu tragen, dass behindete Studierende in Ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Es sind verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs zu unterscheiden, wie beispielsweise Nachteilsausgleich in Bezug auf Studien- und Prüfungsleistungen oder in Bezug auf Orgaanisation und Durchführung des Studiums. |
UnterstützungsangeboteEs existieren verschiedene Unterstützungsangebote: |
Servicezentrum Inklusion der Universität zu Köln
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Department PsychologieSSC Psychologie Das SSC Psychologie ist für die Veranstaltungsorganisation zuständig. Falls Sie besondere Anforderungen in Bezug auf die zu belegenden Veranstaltungen (z.B. Lage/Zugänglichkeit) haben, können Sie sich hier beraten lassen. |
Prüfungsamt Psychologie Das Prüfungsamt Psychologie ist für die Prüfungsorganisation zuständig, für den detaillierten Ablauf der einzelnen Prüfungen sind die jeweiligen PrüferInnen verantwortlich. |
Nachteilsausgleich bei PrüfungsleistungenFalls Sie bei der Ablegung von Prüfungsleistungen besondere Bedingungen benötigen, so können diese in Form eines Nachteilsausgleichs beim zuständigen Prüfungsamt beantragt werden. Mögliche Formen des Nachteilsausgleichs sind beispielsweise:
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Wichtig: Es sollte jeweils individuell geprüft werden, welche Form von Nachteilsausgleich im Einzelfall sinnvoll ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich beim Servicezentrum Inklusion bei der Antragstellung beraten zu lassen. |
Antragsstellung:Der Antrag kann formlos beim Prüfungsamt Psychologie gestellt werden und sollte folgende Bestandteile beinhalten:
Bitte senden Sie den Antrag digital an sonderantrag-psych@uni-koeln.de. Antragsfrist für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs ist spätestens 4 Wochen vor dem entsprechenden Prüfungstermin.
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Nach Bearbeitung Ihres Antrages aus Nachteilsausgleich erhalten Sie vom Prüfungsamt Psychologie einen schriftlichen Bescheid, in dem Art und Form des gewährten Nachteilsausgleichs festgehalten sind. Bitte setzen Sie sich frühzeitig - spätestens jedoch 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin - unter Vorlage des Bescheids mit den entsprechenden PrüferInnen in Verbindung, damit diese Ihre Prüfung entsprechend organisieren können. |