** Neue Regelung für die Zulassung zum MASTER mit HK**
Studierende, die den Förderschwerpunkt HK studieren, müssen für die Masterbewerbung zum WiSe 22/23 das Niveau A2 in deutscher Gebärdensprache (DGS) nachweisen (Masterzulassungsordnung §2 Abs. 3 Satz 6, §8 Satz 3). Für den Zeitraum der Masterbewerbung bis zum SoSe 22 genügt das A1-Niveau.
Die konkreten Bestimmungen findet ihr in der Masterzulassungsordnung hier:
https://am.uni-koeln.de/e25983/am_mitteilungen/@43/AM_2019-44_ZulO-MEd-LA-alle_ger.pdf
bzw. auf der ZfL-Seite zur Masterbewerbung verlinkt: ZfL: Masterbewerbung (uni-koeln.de)
Beachtet auch die ÜBERGANGSREGELUNG:
Studierende, die vor dem WS 20/21 ihr Studium aufgenommen haben, können noch für ein Jahr nach der alten Regelung zum Master zugelassen werden. Für diese Studierenden reicht der Nachweis der Kompetenzstufe A1 bis einschließlich zur Bewerbung zum SoSe 23. Erst ab dem WS 23/24 müssen die Studierenden, die ab dem WS 19/20 zugelassen worden sind, den Nachweis A2 erbringen.
Studierende, die vor dem WS 20/21 ihr Studium aufgenommen haben, können noch für ein Jahr nach der alten Regelung zum Master zugelassen werden. Für diese Studierenden reicht der Nachweis der Kompetenzstufe A1 bis einschließlich zur Bewerbung zum SoSe 23. Erst ab dem WS 23/24 müssen die Studierenden, die ab dem WS 19/20 zugelassen worden sind, den Nachweis A2 erbringen.