FAQ zum Auslaufen der Masterstudiengänge Psychologie (anwendungsorientiertes und forschungsorientiertes Profil)
Im Folgenden finden Sie einige Fragen und Antworten zum geplanten Auslaufen der Studiengänge Master Psychologie (anwendungsorientiertes Profil) und Master Psychologie (forschungsorientiertes Profil). Diese Auflistung umfasst zunächst hauptsächlich Fragen zum grundsätzlichen Vorgehen. Die Fragensammlung wird laufend um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die sich teilweise erst im Laufe des Prozesses ergeben werden.
Kann ich den Master Psychologie ao oder fo auch dann bis zum 30.09.2025 abschließen, wenn ich das Masterstudium bereits vor dem WS 2022/ 23 aufgenommen habe?
Relavant ist jeweils der Stichtag der genannten Frist. Diese Frist gilt für alle Masterstudierenden gleichermaßen unabhängig vom Zeitpunkt des Studienbeginns, auch wenn sich die Setzung der Frist an der letzten Kohorte orientiert.
Kann ich nach dem 30.09.2025 noch ein Auslandssemester machen?
Grundsätzlich können Sie bis zum 30.09.2026 im Masterstudiengang eingeschrieben sein und Prüfungsleistungen ablegen. An der Universität zu Köln wird es nach dem 30.09.2025 keine Lehrveranstaltungen mehr für Ihren Studiengang geben. Im Auslandssemester hätten Sie dann ggfs. die Möglichkeit, noch fehlende Lehrveranstaltungen zu belegen. Wichtig ist, dass Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum 30.09.2026 erbracht haben müssen. Sie sollten also Ihr Studium so gestalten, dass Sie entsprechende Leistungen entweder bereits vor dem Auslandssemester in Köln erbracht haben oder während des Auslandssemesters erbringen können. In diesem Fall ist eine gute Planung besonders wichtig.
Kann ich mich, obwohl ich gerade im Master ao oder fo studiere, auch für die neu angebotenen Masterstudiengänge bewerben?
Ja, solange Sie Ihr Masterstudium nicht abgeschlossen oder endgültig nicht bestanden haben, ist eine Bewerbung auf die neuen Studiengänge ins 1. oder später auch ins höhere Fachsemester möglich. Sie müssen allerdings die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen der Studiengänge erfüllen.
Gibt es eine Möglichkeit, sich nachzuqualifizieren bezüglich der Zulassungsvoraussetzung für den Master mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie?
Nein, eine Nachqualifizierung ist leider nicht möglich, alle approbationsordnungsrelevanten Leistungen müssen im Rahmen des Bachelors absolviert worden sein.
Was ist, wenn ich die Fristen aufgrund von Schwangerschaft, Chronischer Erkrankung, Pflege Angehöriger o.ä. nicht einhalten kann?
Wenn es für das Fristversäumnis einen triftigen, nicht von Ihnen zu vertretenden Grund gibt, haben Sie die Möglichkeit unter Führung geeigneter Nachweise einen Härtefallantrag beim Prüfungsamt zu stellen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Möglichkeit von Härtefallregelungen.