An die Bundesregierung und das Bundesministerium für Bildung und Forschung
An die Landesministerien für Wissenschaft und Forschung und die
Wissenschaftssenate
An die Hochschulrektorenkonferenz, den Wissenschaftsrat und die
Kultusministerkonferenz
An alle interessierten Hochschulen

Für eine plurale und demokratische Gesellschaft – Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wirksam entgegentreten!


Stellungnahme und Forderungen von Wissenschaftler*innen aus der Migrations-, Rassismus-, Antisemitismus-, Rechtsextremismus- und Diskriminierungsforschung

(Diese Stellungnahme ist auf Initiative des Instituts für Migration und Diversität der Technischen Hochschule Köln, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften, der Fachgruppe „Flucht, Migration, Rassismus- und Antisemitismuskritik“ (Migraas) der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) und dem Rat für Migration e.V. entstanden.)


1. Hintergrund
Mit Entsetzen haben wir zur Kenntnis genommen, dass rechte Akteur*innen im November 2023 bei einem Treffen in Potsdam „Pläne“ einer Massendeportation von Personen diskutiert haben, die im Weltbild extrem rechter Ideologie als „nicht ausreichend assimiliert“ gelten. Gesetzlich verbriefte Aufenthaltsrechte und Staatsbürgerschaftsrechte werden mit völkisch-autoritärem Denken in Frage gestellt. Der Versuch, rassistische und verfassungsfeindliche Ideologie in menschenverachtende Politikkonzepte zu „übersetzen“, wird zu Recht mit dem entschiedenen Protest aus großen Teilen der Bevölkerung beantwortet. Schon lange weisen insbesondere (post-)migrantische Communities und Initiativen ( Siehe hierzu exemplarisch das Positionspapier der neuen deutschen organisationen (ndo), Link: https://neuedeutsche.org/de/artikel/stoppt-die-faschisten-solange-es-noch-geht/ und des Landesintegrationsrats NRW, Link: https://landesintegrationsrat.nrw/fuer-vielfalt-und-zusammenhaltaufstehen-gegen-rassismus-und-rechtsextremismus/) auf die Gefährdung migrantisch gelesener und rassistisch vulnerabler Menschen hin. Wir stehen auf der Seite der demokratischen Kräfte in diesem Land und solidarisieren uns mit allen, die zur Zielscheibe dieser gewaltvollen Strategien erklärt wurden und erklärt werden können.


Die jüngsten Ereignisse in Potsdam sind erschreckend, aber in ihrer Genese nicht überraschend. Sie sind offenkundig in eine längerfristige Entwicklung eingebettet und zielen auf eine systematische Rekrutierung von „Unterstützer*innen“ extrem rechter Projekte (Siehe https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/potsdamer-treffen-rechte-correctiv-afd-mariomueller). Aus Perspektive von Forschung, Zivilgesellschaft, fachlich einschlägigen Bildungs- und Beratungseinrichtungen und kritischen Medien wurde immer wieder auf die Gefahren extrem rechter, rassistischer und antisemitischer Narrative wie dem vom „Großen Austausch“, der angeblich von dunklen Mächten orchestrierten Zersetzung der Völker durch Migration, hingewiesen. Die Erörterung von Plänen zu Massendeportationen kann als Ausdruck einer völkischen Revolte gegen die Realität komplexer und heterogener Gesellschaften verstanden werden. Der Konkretisierungsgrad der Massendeportationspläne war zu Recht für weite Teile der Bevölkerung ein „Weckruf“ und Anlass für eine klare Positionierung gegen extrem rechte und neurechte Bestrebungen in diesem Land. Gleichzeitig zeigt das Treffen in Potsdam, an dem auch Mitglieder der CDU (und damit einer demokratischen Partei) und der Werteunion zugegen waren und an den Diskussionen beteiligt waren, exemplarisch ebenfalls, dass demokratiefeindliches Gedankengut nicht ausschließlich in einschlägigen Organisationen (wie der Identitären Bewegung) und Parteien (wie der AfD) verankert ist.


Dies ist symptomatisch für eine seit Langem zu beobachtende gesellschaftliche Diskursverschiebung, in der völkisch-autoritäre und rassistische Positionen immer salonfähiger werden. Migrationsfeindliche Stimmungsmache und Polarisierungen finden sich auch in demokratischen Parteien – Äußerungen wie „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“, „kleine Paschas“ und Forderungen von Abschiebungen „im großen Stil“ stammen von Politiker*innen demokratischer Parteien, ebenso wie die gemeinsamen Beschlüsse, welche die Teilhabemöglichkeiten von Geflüchteten weiter einschränken (z.B. die Abschiebegesetzgebung) und sie in ihrer autonomen Lebensführung entmündigen (z.B. die Debatte um Sachleistungen statt Geldleistungen). So gelingt es Akteuren der extremen und Neuen Rechten, ihre rassistischen Phantasien im ohnehin aufgeheizten Diskursklima geschickt zu platzieren und als vermeintlich anschlussfähig an bedenkliche Äußerungen
in der aktuellen restriktiven Migrationspolitik zu machen. Migrantisch gelesene Menschen werden auf diese Weise fortlaufend (re-)marginalisiert und durch Ethnisierungen für soziale Problemlagen und gesellschaftliche Transformationsprozesse, die Teilen der Bevölkerung Sorgen machen, verantwortlich gemacht. Die perfide Strategie der faktenwidrigen Verknüpfung von Problemlagen und konstruierten Gruppenidentitäten schafft ein öffentliches Klima für rassistische Argumentationsmuster.


2. Wer sind wir und wofür stehen wir?
Als Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Disziplinen (Wissenschaft Soziale Arbeit, Erziehungsund Bildungswissenschaften, Politikwissenschaft, Soziologie, u.a.) und mit unterschiedlichen Forschungsschwerpunkten (Migration, Rassismus, Rechtsextremismus, Diskriminierung u.a.m.) stehen wir für eine Wissenschaft in gesellschaftspolitischer Verantwortung auf der Basis der demokratischen Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehört das Bemühen, eine öffentliche und gesellschaftskritische Wissenschaft im wechselseitigen Austausch mit Zivilgesellschaft zu betreiben. Als Forschende und Lehrende teilen wir ein emanzipatorisches, teilhabeorientiertes und diskriminierungskritisches Verständnis von Bildung und Wissenschaft. Die Professionen, für die viele von uns ausbilden, stehen für die Verwirklichung der universellen und unteilbaren Menschenrechte ein. Gemäß der International Federation of Social Work (IFSW) und des Deutschen
Berufsverbandes für die Soziale Arbeit (DBSH) gilt es als fachliche Norm, „jegliche Diskriminierung zu unterlassen und der Diskriminierung durch andere entgegenzuwirken und diese nicht zu dulden“ (Vgl. Berufsethik des DBSH 2014, S. 33, Quelle: https://www.dbsh.de/media/dbshwww/redaktionell/pdf/Sozialpolitik/DBSH-Berufsethik-2015-02-08.pdf (Abruf: 15.02.2024).  Auch die frühkindliche und schulische Bildung sind normativ an das Grundgesetz und die Garantie von Menschenrechten gebunden. Als Forschende, Lehrende und als Bürger*innen sind wir einer
wehrhaften Demokratie verpflichtet und stellen uns entschieden gegen extrem rechte, rassistische, antisemitische und weitere Ungleichwertigkeitsideologien. Wir treten ein für eine plurale, teilhabeorientierte und demokratische Gesellschaft und weltoffene und diskriminierungskritische
Hochschulen.


3. Forderungen und Visionen
Die Entwicklungen hin zu einer zunehmenden Verbreitung rechter Narrative und Rhetorik und das Bekanntwerden der menschenverachtenden Pläne extrem rechter Akteure machen es unabdingbar, auf unterschiedlichen Ebenen aktiv zu werden, um Menschen, Einrichtungen und Strukturen vor Gewalt zu schützen und solidarische Räume zu schaffen. Dazu ist entschiedenes Handeln notwendig, das sich auf verschiedene Ebenen bezieht. Widerstand gegen extrem rechte Positionen darf nicht bei Demonstrationen und Postulaten stehen bleiben, sondern muss nachhaltig in die Praxis der professionellen und akademischen Kontexte transferiert werden. Die folgenden Forderungen sind ein Impuls, in welche Richtung diese Verankerung gehen kann und richten sich an Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und die Fachpraxis der Sozialen Arbeit und Bildungsarbeit. 

 

Sichtbarmachung der Perspektiven von Betroffenen
In den aktuellen Diskursen wird den extrem rechten Positionen sehr viel medialer wie politischer Raum eingeräumt. Weniger präsent sind die Stimmen und Positionen der Menschen, die konkret von dieser Gewalt betroffen sind – Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, Personen mit Fluchtgeschichte, queere Personen, Menschen, die als Migrant*innen gelesen werden, BIPoC, Muslim*innen oder Jüd*innen, Romnja* und Sintizze* sowie mehrfach marginalisierte Personen,  und deren Ängste, aber auch Wünsche und Visionen. Als Sozial- und Bildungsarbeiter*innen wissen wir, dass die Bevölkerung divers und vielfältig ist. Wir weigern uns, einen problematisierenden Blick auf Migration und Teile der Bevölkerung einzunehmen und exkludierende Logiken zu übernehmen.
Wir müssen allerdings überprüfen, ob und wo wir jeweils diesen Blick nicht schon übernommen haben und ob wir der Aufgabe gerecht werden, unsere (postmigrantischen) gesellschaftlichen Realitäten in den Strukturen des Bildungs-, Erziehungs- und Unterstützungssektors angemessen zu berücksichtigen. Wenn wir ein Gegenmodell zur extremen Rechten sein wollen, müssen wir uns entsprechend aufstellen und handeln. Hierzu gehört es auch, dass postmigrantische Organisationen und Institutionen ein selbstverständlicher Teil der Arenen und Trägerstrukturen der Sozialen Arbeit und Bildungsarbeit sein müssen und die Zusammenarbeit mit Selbstorganisationen ausgebaut wird.


Schutz- und Denkräume ermöglichen
Die Suche nach Antworten auf die Bedrohungen zeigt, dass es vielschichtige und komplexe Themen sind und es – jenseits des eindeutigen Neins zu Rassismus und Diskriminierung im Sinne einer Absichtsbekundung – keine einfachen Wege und Lösungen gibt, um der Gefahr wirksam und langfristig zu begegnen. Gleichzeitig braucht es für Menschen, die betroffen von rassistischer und extrem rechter Gewalt sind, in den Einrichtungen der professionellen Handlungspraxis und in den Hochschulen positionierte Schutzkonzepte. Dies impliziert, dass Einrichtungen und Hochschulen sich solidarisch einsetzen und nach Wegen und Räumen suchen, um glaubhafte und effektive Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz von gewaltbetroffenen Menschen zu schaffen. Hier kann der Ausbau von Antidiskriminierungsstrukturen ein wertvolles Element sein. Wir fordern die finanzielle und strukturelle Förderung der Etablierung und des Ausbaus dieser Strukturen. Erst mit einem verlässlichen und sicheren Klima der Solidarität und demokratischer Grundwerte für alle, können Hochschulen, Einrichtungen Sozialer Arbeit und andere Akteure der Zivilgesellschaft ihre Rolle als rassismuskritische Denk- und Handlungsräume überzeugend wahrnehmen.


Politische Bildungsarbeit und Betroffenenberatung ausbauen
Politische Bildung und konkrete Beratung für Betroffene sind komplementäre Elemente rassismuskritischer Intervention. Gerade in den aktuellen Zeiten ist deutlich, wie wichtig politische Bildung im Sinne von Rechtsextremismusprävention und rassismuskritische Bildung sind. Ebenso stellen Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen, die betroffen sind von rassistischer, antisemitischer und extrem rechter Gewalt, wesentliche Schutzräume für von Gewalt Betroffene dar. Häufig machen Betroffene in den Beratungsstellen erstmals die Erfahrung, dass ihnen geglaubt wird und sie keine sekundäre Viktimisierung erfahren. In vielen Fällen arbeiten die Einrichtungen und Träger allerdings nach wie vor unter prekären Bedingungen, die u.a. mit Fragen der Finanzierung und fehlenden Strukturförderung zusammenhängen. Die stetig steigende Nachfrage nach Beratung macht weiterhin den Ausbau der Trägerlandschaft und die Förderung weiterer Betroffenenberatungsstellen, auch in den ländlichen Räumen, notwendig. Wir fordern für die Träger, die diese wichtige Bildungs- und Beratungsarbeit leisten, eine nachhaltige, abgesicherte und tragfähige finanzielle Förderung und Sicherung ihrer Arbeitsgrundlagen.

Engagement gegen Rassismus und extrem rechte Parolen braucht soziale Infrastruktur mit positionierten Strukturen
Eine ausgebaute soziale Infrastruktur und die Verpflichtung aller Akteure der Sozialen Arbeit und Bildung auf normative Positionen wie die Verwirklichung der Menschenrechte, auf Autonomie und Demokratie erschweren die Einflussnahme neu- und extrem rechter Bewegungen. Statt über Einsparungen bei Angeboten, Maßnahmen und Trägern der Sozialen und Bildungsarbeit nachzudenken, ist vielmehr der Ausbau sozialer Infrastruktur notwendig, um Akteuren der Neuen Rechten hier keine Einfallstore zu bieten. Dies impliziert positionierte Strukturen, die nicht nur ein Bekenntnis zu Demokratie postulieren, sondern auch über konkrete Instrumente verfügen, um effektiv gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorzugehen. Hierzu gehört auch die Notwendigkeit, sich mit den Anschluss- und Nahtstellen innerhalb der eigenen Profession für rechte Positionen selbstkritisch auseinanderzusetzen und Gegenpositionen zu entwickeln.

Problematisierung der Normalisierung rechter Positionen
Die von correctiv enthüllten Vorgänge reihen sich ein in seit Jahren stattfindende Entwicklungen der Verbreitung rechter Diskurse und Positionen auch in den Parteien jenseits des extrem rechten Spektrums. Die geplanten Gesetzesverschärfungen der Asyl- und Migrationspolitik durch die aktuelle Regierung sind hier nur ein Beispiel. Wir weisen diese zunehmend restriktiven und ausgrenzenden Praktiken entschieden zurück und fordern Parteien und politisch Verantwortliche auf, der Rhetorik der „Brandmauer“ auch in den Taten Folge zu leisten. Hierzu gehört, dass die Politik Maßnahmen zur wirkungsvollen Bearbeitung realer Probleme wie Wohnungslosigkeit, Armut, Ausgrenzung und sozialer Problemlagen ergreift, statt soziale Gruppen über selektive Vorrechte und Sanktionsüberlegungen gegeneinander auszuspielen und so gruppenbezogene Schuldzuschreibungen mit zu konstruieren, die anschlussfähig an rechtspopulistische Argumentationen sind. Gerade auch in einem Jahr, in dem mehrere Wahlen anstehen, sind alle Parteien aufgefordert, keine rechten Parolen zu bedienen und den Wahlkampf nicht auf Kosten von vulnerablen Gruppen auszutragen. Medienschaffende müssen in besonderer Weise darauf achten, die verschleiernden Sprachspiele der Neuen Rechten zu prüfen und nicht zu reproduzieren. Ebenso sind sie als wirkungsmächtige Akteure der politischen Öffentlichkeit gefordert, Diskursverschiebungen innerhalb der demokratischen Politikarena aufzuzeigen und kritisch zu begleiten.


Bildungs- und Beratungsarbeit braucht qualifizierte Fachkräfte
In den Curricula der Hochschulen, die Fachkräfte für die Arenen der Sozialen Arbeit, Bildung und Erziehungskontexte ausbilden, sind die Themen der rassismuskritischen Bildung, der Betroffenenund Antidiskriminierungsberatung, der Auseinandersetzung mit extrem rechten Entwicklungen, die auch in die Arbeits-und Handlungsfelder der Professionen hineinreichen, noch zu wenig etabliert. Gleichzeitig machen die kommunikationsstrategischen Entwicklungen der Neuen Rechten und auch von zahlreichen Abgeordneten und Politiker*innen, die sich systematisch einer perfiden und verschleiernden Sprach- und Diskursstrategie bedienen, eine Decodierungs- und Dekonstruktionskompetenz notwendig, wie sie z.B. in der Geschichtsdidaktik vermittelt wird. Damit kann der verfassungsfeindliche und rassistische Gehalt von Narrativen offengelegt werden, der dazu eingesetzt wird, vermeintlich sachlich oder (pseudo)wissenschaftlich klingende Formulierungen für eine Diskursverschiebung und die Etablierung totalitärer Deutungsräume zu nutzen. Hierzu müssen Studierende und Lehrende jedoch zunächst befähigt werden und sich in der Analyse dieser Sprachund Kommunikationsstrategien üben. Deshalb braucht es den Ausbau und die curriculare
Verankerung von Inhalten, die sich explizit der rassismuskritischen und menschenrechtsorientierten Bildung widmen. Wir möchten die Hochschulen anregen, sich diesbezüglich zu vernetzen und die guten Beispiele, die es an einzelnen Hochschulen bereits gibt, in den Alltag der Hochschulbildung zu implementieren.


Gesetzliche Grundlagen zu Antidiskriminierung ausbauen und stärken
Das Demokratiefördergesetz, das seit Jahren verhandelt und auch unter Beteiligung von Akteuren der politischen Bildung und Zivilgesellschaft ausgearbeitet wird, muss endlich zügig verabschiedet werden, um auch gesetzlich eine verbindliche Verankerung der Arbeit gegen Rechtsextremismus und
Rassismus zu implementieren. Neben dem Demokratiefördergesetz muss auch die Arbeit an der Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die Verabschiedung von Landesantidiskriminierungsgesetzen verstärkt werden, um den rechtlichen Schutz für Gewaltbetroffene zu stärken. Dazu gehört auch, dass in den Landeshochschulgesetzen einheitliche Standards für Antidiskriminierung aufgenommen werden und dass die Bundesländer, in denen die Hochschulgesetze bisher das Thema der Antidiskriminierung nicht aufgenommen haben, dies zeitnah verändern.


Ansprechpartner*innen der drei initiierenden Einrichtungen der Stellungnahme:
Prof. Dr. Aysun Doğmuş (Technische Universität Berlin, Institut für Erziehungswissenschaft) für den
Rat für Migration e. V.


Prof. Dr. Schahrzad Farrokhzad (TH Köln, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften) für das
Institut für Migration und Diversität (MIDI)


Jun.-Prof. Dr. Constantin Wagner (Johannes Gutenberg Universität Mainz, Institut für
Erziehungswissenschaft) für die Fachgruppe migraas

Die Stellungnahme wird unterstützt von:


1) Antidiskriminierungsverband Deutschland e. V. (advd)

2) Der Vorstand der Kommission Sozialpädagogik in der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE)

3) Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)

4) Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)

5) Sektion Migration und Ethnische Minderheiten in der Deutschen Gesellschaft für Soziologie

6) Forschungsstelle für interkulturelle Studien (FiSt) an der Universität zu Köln (UzK)

7) Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus und Neonazismus (FORENA)

8) HSD – Hochschule Düsseldorf Hochschulverband für Interkulturelle Studien e.V. (IKS)

9) Institut für Diversitätsforschung der Universität Göttingen

10) Institut für Migrationsforschung (IMiK) Frankfurt University of Applied Sciences

11) IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e.V.

12) Institut für angewandte Bildungs- und Diversitätsforschung an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen
Netzwerk Rassismuskritische Migrationspädagogik BW