Achtung:
Die vorliegenden Berichte wurden im Rahmen eines Projektes
zusammengestellt und geben nicht die aktuellen Studienbedingungen wieder.
Bitte informieren Sie sich bei der Verwaltung der UNI Köln über aktuelle Bestimmungen.
Interview mit Daniela T.
Einleitung
Daniela studiert seit dem Wintersemester 05/06 Sonderpädagogik auf Lehramt an der Universität zu Köln. Sie hat eine Tetraspastik (Pflegestufe 2, Grad der Behinderung liegt bei 100) und sitzt seit Ihrer Geburt in einem Rollstuhl.
In dem Interview berichtet Sie über Ihr Studentenleben in Köln. Ursprünglich kommt Daniela aus Berlin. Derzeit wohnt sie im Studentendorf in Hürth-Efferen.
Sie entschied sich für ein Studium an der Universität zu Köln, da der Studiengang Sonderpädagogik im Wintersemester 05/06 in Berlin schon auf Bachelor/Master umgestellt wurde, sie jedoch auf Lehramt studieren, sowie das Staatsexamen machen wollte. Ein weiterer Grund war, dass sie möglichst weit von zu Hause weg wollte, unter anderem wegen der Selbstständigkeit. Aus rein finanziellen Gründen wäre sie zu Hause geblieben.
Vorbereitungen für das angehende Studium
Des weiteren berichtet Daniela über die Vorkehrungen die sie treffen musste bevor sie nach Köln gezogen ist und zu studieren begann.
Bezüglich des Studiums hat sie sich telefonisch mit der Zentralen Studienberatung in Verbindung gesetzt um sich über die Bewerbungsformalitäten zu informieren. Daraufhin erhielt sie Informationsmaterial, wie beispielsweise den gelben Leitfaden für Studierende mit Behinderung, per Post. In diesem Leitfaden fand sie wichtige Internetseiten, sowie den persönlichen Ansprechpartner Diplom Pädagoge Karl-Josef Faßbender, Koordinator für die Belange von Studierenden mit Behinderung an der Uni Köln.
Zusätzlich zur Bewerbung bei der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) stellte Daniela einen Härtefallantrag. Beide Unterlagen sind im Internet zu finden. Zum Härtefallantrag wird ein aktuelles (aus dem selben Monat) ärztliches Gutachten über die Behinderung benötigt. Der Rest des Bewerbungsverfahrens ist bei Studenten mit und ohne Behinderung identisch.
Nachdem sich Daniela erfolgreich immatrikuliert hatte, informierte sie sich bei Herrn Dipl. Päd. Faßbender über Hilfsmaßnahmen, die in Anspruch genommen werden konnten sowohl im privaten Bereich als auch in dem des Studiums. Er informierte sie über die Zivildienststelle für Studierende mit einer Behinderung, sowie über die persönliche Assistenz (Arbeiter Samariter Bund ASB Hürth). Die Telefonnummer erhielt Daniela über die Auskunft. Der ASB klärte sie über die weiteren Schritte zur Aufnahme einer Assistenz auf.
Formale Angelegenheiten
Der nächste Weg führte sie zum Sozialamt der Stadt Hürth und zum Landschaftsverband Rheinland (LVR). Dieser ist für die Studienassistenz verantwortlich und kommt für die Kosten von 40 Stunden Assistenz pro Woche auf. Ein Unterschied besteht allerdings im Falle von Kompaktseminaren. Wenn dafür die vorgesehenen Stunden nicht ausreichen, muss ein Sonderantrag gestellt werden, den der jeweilige Dozent auszufüllen hat. Die Kosten der Assistenzen werden vom jeweiligen Sozialamt und vom LVR übernommen. Für jeden Träger muss Daniela gewisse Listen ausfüllen, die dokumentieren, welche Stunden wann und wie abgeleistet wurden.
Zur weiteren Abwicklung musste sie persönlich beim Sozialamt erscheinen. Da dies ein sehr kurzfristiger Termin war, flog sie für einen Tag nach Köln. Dort wurden ihre Kontodaten festgehalten, sowie eine Einverständniserklärung ihrerseits abgelegt, worin sie erlaubt, dass das Sozialamt jederzeit Einblick auf das Konto hat. Es dürfen nicht mehr als 2000 € auf dem Konto vorhanden sein, da die Assistenzkosten sonst selbst übernommen werden müssen. Ihr wurde außerdem erklärt, dass sie keine weiteren Konten besitzen darf.
Das Sozialamt Hürth zahlte ihr nach Beantragung (wichtig ist selber zu beantragen) eine
Eingliederungshilfe von 140€ im Monat aufgrund ihrer Behinderung. Der LVR gewährt ebenfalls eine finanzielle Unterstützung und zwar für die Bücheranschaffung (ebenfalls selber zu beantragen). Er geht davon aus, dass Menschen mit einer Behinderung mehr Zeit brauchen die Bücher zu lesen und in der Bibliothek zu besorgen.
Wohnungssuche
Der nächste Schritt für Daniela war die Wohnungssuche. Sie informierte sich im Internet über erschwingliche Wohnungen in Köln. Dabei hatte sie zunächst Schwierigkeiten, da keine barrierefreien Wohnungen zur Verfügung standen. Nachdem sie sich beim Kölner Studentenwerk informiert und drei Orte in ihre engere Auswahl genommen hatte, schickte sie ihre Onlinebewerbung ab. Da keine der drei Wohnungen frei war, unterbreitete das Studentenwerk ihr per E-Mail ein Wohnungsangebot in Hürth-Efferen, dem sie nach einer kurzen Bedenkzeit und ohne vorherige Besichtigung zustimmte. Ihre Wohnung ist 40 m² groß und eine 3er WG. Allerdings gab es einige Barrieren, wie zu hohe Griffe für den Toilettensitz, es war kein Duschstuhl vorhanden, die Verriegelung der Tür war für sie nicht erreichbar und die Küche war ebenfalls nicht rollstuhlgerecht. Die Barrieren wurden von dem Hausmeister schnell behoben und sie bekam eine kleine Kochzeile in ihrem Zimmer.
Autonomes Behindertenreferat des AStA
Nachdem sie eine passende Wohnung gefunden hatte, konzentrierte sie sich wieder auf das bevorstehende Studium. In dem Leitfaden für Studierende mit Behinderung fand sie die Studentenvereinigung, die sich das autonome Behindertenreferat des AStA nennt. Diese Vereinigung besteht ausschließlich aus Studierenden mit einer Behinderung. Sie informieren alle Neuankömmlinge mit einer Behinderung über sämtliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel dem Zentralschlüssel für alle öffentlichen Toiletten, Eingänge für Rollstuhlfahrer und Aufzüge.
Studiengebühren
Bezüglich der Studiengebühren gab es bei Daniela auch einige Sonderregelungen. Sie konnte sich für zwei Semester von diesen befreien lassen, da davon ausgegangen wird, dass Studierende mit einer Behinderung circa zwei Semester länger studieren. Daniela musste hierfür zu Beginn einen passenden Antrag stellen.
Da Daniela einen Behindertenausweis besitzt, bekam sie einen Teil des Semesterbeitrag (das Geld vom NRW-Ticket) zurückerstattet. Dafür besorgte sie sich eine Marke vom Versorgungsamt der Stadt Köln. Diese Marke berechtigt sowohl Daniela als auch ihre Begleitperson umsonst die Verkehrsmittel zu nutzen. Für jedes kommende Semester muss Daniela eine Kopie ihres Personalausweises, Studierendenausweises und der Marke bei dem Härtefallausschuss der AStA vorlegen.
Studienassistenz
Die benötigten Assistenzen für die Vorlesungen und Seminare wurden als Bewerber von ihrem Verband zu ihr nach Hause geschickt und stellten sich vor. Daniela hatte nun die Wahl den Bewerber als Assistenz anzunehmen oder abzulehnen. Während der Vorlesungen und den Seminaren wird Daniela von einer Assistenz begleitet, die für sie mit schreibt, sodass sie sich vollkommen auf die Vorlesung beziehungsweise das Seminar konzentrieren kann. Was Klausuren betrifft wendet sie sich an den jeweiligen Dozenten und bittet diesen um eine verlängerte Klausurzeit. Die Entscheidung kann der Dozent treffen und die Klausur individuell gestalten. Ist sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, so kann sie sich an Herrn Dipl. Päd. Faßbender wenden.
Schlusswort
Wir bedanken uns recht herzlich bei Daniela T. für die Kooperation und ihre Offenheit.