Wohnen für Hilfe Deutschland
Unser Leitbild
In den Wohnpartnerschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnen für Hilfe Deutschland profitieren alle Beteiligten vom gegenseitigen Geben und Nehmen. Hierbei stehen soziales Engagement, Aufgeschlossenheit und Solidarität im Mittelpunkt.
Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft können Vertreter und Vertreterinnen kommunaler Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände oder Non-Profit-Organisationen sein, die 'Wohnen für Hilfe' in ihrem Zuständigkeitsbereich umsetzen. Das Angebot 'Wohnen für Hilfe' richtet sich an Menschen, die freien Wohnraum (z.B. ein Zimmer) in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus haben und diesen einem anderen Menschen gegen Hilfeleistung zur Verfügung stellen möchten. Diese Hilfeleistung kann z.B. Gartenarbeit, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Tierpflege, gemeinsame Unternehmungen o. ä. sein. Pflegeleistungen jeglicher Art sind ausgeschlossen. Der Wohnraumnehmende leistet in der Regel für 1 qm überlassenen persönlichen Wohnraum1 Stunde Hilfe im Monat. Ein Kooperationsvertrag regelt die individuellen Absprachen zwischen den beiden Wohnpartner bzw. Wohnpartnerinnen.
Die jeweiligen Träger des Angebots 'Wohnen für Hilfe' bestimmen die Zielgruppen und die Modalitäten.
Die Wohnraumgebenden und Wohnraumsuchenden werden informiert, beraten und in der Regel oder bei Bedarf während der Dauer der Wohnpartnerschaft begleitet.
Informationen über die jeweiligen deutschen Städte, die Wohnen für Hilfe anbieten finden Sie unter dem Menüpunkt WfH Städte Deutschland' rechts aufgelistet.