Informationen zum Bewerbungsverfahren

Master of Arts Rehabilitationswissenschaften (2 Fach)

 

Foto durch Dirsing/Schorn



Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung zum Studienstart im Wintersemester 2024/25 erfolgt über das KLIPS -Masterbewerbungsportal der Universität zu Köln (siehe zum Aufrufen der Bewerbungsmaske den Button unten).

Das Masterportal wird am 03.06.2024 zur Bewerbung freigeschaltet. Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.07.2024 (Ausschlussfrist). Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester in den Masterstudiengängen der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.

Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch den Zulassungsausschuss auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und anschließend wird das Auswahlverfahren durchgeführt (näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Zum Ablauf des Verfahrens").

HINWEIS: Vor Ablauf des Zulassungsverfahrens können aus verfahrenstechnischen Gründen keine verbindlichen Aussagen über die Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der Bewerbungen und/oder die Erfüllung der Zulassungskriterien gemacht werden.

 

Anzahl Bewerbungen im M.A. Rehabilitationswissenschaften:

An der Humanwissenschaftlichen Fakultät dürfen Sie sich auf  maximal 6 Fächer des Masterstudiengangs Rehabiliationswissenschaften  bewerben. Die Fächer im Master Rehabilitationswissenschaften sind:

Rehabiliationswissenschaften - Gerontologie

Rehabiliationswissenschaften - Heilpädagogik und Inklusion

Rehabiliationswissenschaften - Inklusionsmanagement in der Arbeitswelt

Rehabiliationswissenschaften - Inklusive Kinder- und Jugendhilfe und Soziale Arbeit

Rehabiliationswissenschaften - Organisationsentwicklung

Rehabiliationswissenschaften - Prävention und Intervention in der Kindheit

Rehabiliationswissenschaften - Rehabilitation von Menschen mit Hörschädigung

Rehabiliationswissenschaften - Rehabilitation von Menschen mit kognitiven Funktionseinschränkungen

Rehabiliationswissenschaften - Rehabilitation von Menschen mit komplexer Behinderung

Rehabiliationswissenschaften - Rehabilitation von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Rehabiliationswissenschaften - Unterstützte Kommunikation

 

Bitte beachten Sie hierzu: Im Nachgang können Teilzulassungen auch anders  miteinander/untereinander kombiniert werden, als Sie sie in Ihrer Bewerbung ursprünglich angegeben haben.

Beispiel:

1. Bewerbung:

1.Fach: Gerontologie, 2.Fach: Unterstützte Kommunikation

2. Bewerbung:

1.Fach: Heilpädagogik und Inklusion, 2.Fach: Organisationsentwicklung

Sofern Sie für das Fach Unterstützte Kommunikation und das Fach Organisationsentwicklung je eine Teilzulassung erhalten, können Sie diese beiden Fächer miteinander kombinieren, obwohl Sie sich auf diese Kombination nicht explizit beworben haben. Dies gilt für alle gültige Kombinationen von Fächern im 2 Fach Master Rehabilitationswissenschaften und  auch für alle gültigen Kombinationen mit anderen Masterfächern der Humanwiss. Fakultät (z.B. aus der Erziehungswissenschaft).

Eine genaue Anleitung, wie Sie Teilzulassungen kombinieren, bietet die folgende Webseite: 

https://klips2-support.uni-koeln.de/bewerbende/zulassung/teilzulassungen-kombinieren

Folgende Unterlagen müssen Ihnen zum Ausfüllen der Online-Bewerbung vorliegen:

(Sämtliche Unterlagen müssen in digitalisierter Form als PDF-Dokumente vorliegen und im Rahmen der Onlinebewerbung hochgeladen werden.)

1. Tabellarischer Lebenslauf;

2. Nachweis der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife;Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife);

3. Bachelorzeugnis mit der Abschlussnote;

o Bei zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium muss die vorläufige nach Maßgabe der Prüfungsordnung des grundständigen Studiengangs ermittelte Gesamtnote durch eine offizielle Bestätigung (i.d.R. ein Transcript of Records mit Stempel und Unterschrift) des jeweiligen Prüfungsamtes nachgewiesen werden. Bei internen BewerberInnen der Uni Köln reicht für gewöhnlich der Notenspiegel aus ohne Stempel/Unterschrift des Prüfungsamtes, es sei denn die Mindestpunktzahl (144 CP) wird nicht ausgewiesen, dann ist eine separate Bescheinigung nötig. Aus dem Dokument muss hervorgehen, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 144 Leistungspunkte des Bachelorstudiums bereits erbracht worden sind.
o Studierende vergleichbarer Studiengänge (Diplom (FH) etc.) können sich nur bewerben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes (mit Stempel und Unterschrift) über den erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgelegt werden kann.

4. Transcript of Records (ToR/Notenspiegel) mit Übersicht aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Module etc. und Angabe der ECTS-Leistungspunkte und/oder Semesterwochenstunden;

o Wenn im grundständigen Studiengang nicht in ECTS-Leistungspunkten gerechnet wird, werden die Semesterwochenstunden und abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen als vergleichbare Einheit herangezogen.

5. für Bewerber/innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Bachelorabschluss) der Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

 

Bewerber/innen mit ausländischem Bachelorabschluss

Alle Bewerbenden, die ihren Bachelor-Abschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben oder erwerben werden (sondern an einer ausländischen Hochschule), müssen für die Online-Bewerbung in KLIPS eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist beantragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier .
Die Umrechnung Ihrer Note erfolgt durch uni-assist.

Nach Erhalt der Vorprüfungsdokumentation können Sie sich regulär bis zum 15.07.2024 online in KLIPS 2.0 bewerben.

Für Bewerbende, die ihren Bachelor-Abschluss in Deutschland erworben haben oder erwerben werden, entfällt dieser Schritt der Bewerbung bei uni-assist!

 

Zulassungsverfahren

Es gelten die allgemeinen und fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, die in der Zulassungsordnung geregelt und in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht sind.

Die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, d.h. der Grad der fachlichen Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit wird anhand des abgeschlossenen (ggf. abzuschließenden) grundständigen Studiengangs geprüft. Daher können Studien- und Prüfungsleistungen nicht berücksichtigt werden, die außerhalb dieses Studiums erbracht wurden und nicht nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung im Studienumfang berücksichtigt sind.

Ausschlusskriterien sind in jedem Fall sowohl ein bereits endgültig nicht bestandenes Masterstudium Rehabilitationswissenschaften als auch ein bereits erfolgreich absolviertes Masterstudium Rehabilitationswissenschaften.

 

Zum Ablauf des Verfahrens

Der Zulassungsausschuss prüft zunächst die Vollständigkeit und die formale Stimmigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie anschließend den Grad der Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit Ihres vorangegangenen Studiums. Nach erster Prüfung der Unterlagen werden die in das Auswahlverfahren aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, jeweils nach Studienschwerpunkten getrennt in ein Ranking überführt, in dem die (ggf. vorläufige) Abschlussnote des grundständigen Studiums das entscheidende Kriterium über den Ranglistenplatz darstellt. Die Zulassung erfolgt schließlich über diese Ranglistenplätze.

Die Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden etwa Ende August per E-Mail versendet. Bitte kontrollieren Sie um diesen Zeitpunkt  herum regelmäßig Ihren E-Mail Account, da der Studienplatz innerhalb von 7  Tagen in KLIPS angenommen werden muss (siehe auch Erläuterungen zu „Dokumentenabgleich  und Einschreibung“ unten). Bitte beachten Sie: Wenn Sie an mehreren  Bewerbungsverfahren auf Masterstudienplätze der HF teilnehmen, bleiben Sie auch  nach Annahme eines Studienplatzes in den Vergabeverfahren und werden bei ggf.  später stattfindenden Nachrückverfahren berücksichtigt. Ein aus  Nachrückverfahren resultierender Studienplatz kann dann immer noch angenommen  werden.

Nachrückverfahren werden durchgeführt, wenn im Rahmen des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze vergeben werden konnten. Endgültige Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss aller Zulassungsverfahren versendet. Fragen zum Stand des Verfahrens bzw. Ihrer Bewerbung können aus technischen Gründen vor Abschluss der Verfahren nicht beantwortet werden.

Hinweis für Bewerber/innen: Die Einschlägigkeit des Bachelorstudiums Erziehungswissenschaft oder Rehabilitationswissenschaften oder Lehramt für Sonderpädagogische Förderung oder Sprachtherapie an einer deutschen oder ausländischen Hochschule ist per se gegeben und muss nicht gesondert festgestellt werden.  (vgl. § 3, Abs. 1 der Zulassungsordnung))

 

Dokumentenabgleich und Einschreibung

Bitte beachten Sie,  dass Sie vor der Einschreibung den Studienplatz im Onlinesystem KLIPS innerhalb von 7  Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheides annehmen müssen – ansonsten verfällt  der Anspruch auf den Studienplatz!

Der Studiengang verzichtet  auf einen gesonderten Dokumentenabgleich vor der Einschreibung. Ein Prüfvermerk ist damit zur Einschreibung nicht notwendig. Sie schreiben sich ausschließlich über das Studierendensekretariat ein. 

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Einführungsveranstaltungen des SSC Heilpädagogik

Sie können sich im Studierendensekretariat (ggf. International Office) online einschreiben. Zur Einschreibung im Studierendensekretariat sind u.a. vorzulegen: der/die Zulassungsbescheid/e, der Einschreibeantrag und die Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife; im Falle, dass Sie eine Fachhochschulreife erlangt haben, muss zum Zeitpunkt der Einschreibung das Zeugnis des grundständigen Studiums vorliegen, da dies die Hochschulzugangsberechtigung für Universitäten darstellt.

Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- und englischsprachige Dokumente akzeptiert werden 

Ihr zuständiges Prüfungsamt ist nach erfolgter Einschreibung das Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung .

 

Härtefallantrag

Mit einem Härtefallantrag können Bewerberinnen und Bewerber beantragen, sofort und ohne Beachtung sonstiger Auswahlkriterien (in diesem Fall Durchschnittsnote) zum Studium zugelassen zu werden. Dabei müssen in der eigenen Person liegende, besondere schwerwiegende Gründe vorliegen. Mehr Informationen (u.a. zur Antragsstellung) erhalten Sie auf der folgenden Webseite

https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/besondere_angelegenheiten/sonderantraege/haertefallantrag/index_ger.html

 

Eine Bewerbung für das WiSe 2024/25 ist vom 03.06.2024 bis 15.07.2024 möglich. Zur Bewerbungsmaske gelangen Sie über diesen Button: