Informationen zum Bewerbungsverfahren
Master of Arts
Interkulturelle Kommunikation und Bildung
(1-Fach-Master)
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung zum Studienstart im Wintersemester 2024/25 erfolgt über Klips 2.0 (siehe zum Aufrufen der Bewerbungsmaske den Button unten). Berücksichtigen Sie bitte die Hinweise zum Bewerbungsverfahren über KLIPS 2.0 (u.a. Anlage eines Bewerberaccounts, regelmäßige Überprüfung des Bewerberaccounts auf Neuigkeiten etc.).
Das Masterportal wird am 03.06.2024 zur Bewerbung freigeschaltet. Bewerbungsfrist ist der 15.07.2024 (Ausschlussfrist). Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester in den Masterstudiengängen der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.
Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch den Zulassungsausschuss auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend wird das Auswahlverfahren durchgeführt (näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Zum Ablauf des Verfahrens").
HINWEIS: Vor Ablauf des Auswahlverfahrens können aus verfahrenstechnischen Gründen keine verbindlichen Aussagen über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen und/oder die Erfüllung der Zulassungskriterien gemacht werden.
Interkulturelle Kommunikation und Bildung kann an der Universität zu Köln auch als Studienfach im Rahmen des 2-Fach MA EZW studiert werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Webseite.
Folgende Unterlagen müssen Ihnen zum Ausfüllen der Online-Bewerbung vorliegen:
(Sämtliche Unterlagen müssen in digitalisierter Form als PDF-Dokumente vorliegen und im Rahmen der Onlinebewerbung hochgeladen werden.)
1. Tabellarischer Lebenslauf (optional);
2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine oder Fachgebundene Hochschulreife);
3. Bachelorzeugnis mit der Abschlussnote;
o Bei zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium muss die vorläufige nach Maßgabe der Prüfungsordnung des grundständigen Studiengangs ermittelte Durchschnittsnote durch eine offizielle Bestätigung (i.d.R. ein Transcript of Records mit Stempel und Unterschrift) des jeweiligen Prüfungsamtes nachgewiesen werden. Aus diesem Dokument muss zudem hervorgehen, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 144 Leistungspunkte des Bachelorstudiums bereits erbracht worden sind; Intene Bewerber/innen der Uni Köln können in der Regel bei mind. 144 CP ihren Notenspiegel ohne Stempel und Unterschrift vorzeigen
o Studierende vergleichbarer Studiengänge (Diplom (FH) etc.) können sich nur bewerben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes (mit Stempel und Unterschrift) über den erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgelegt werden kann;
4. Transcript of Records (ToR/Notenspiegel) mit Übersicht aller absolvierten Module, Lehrveranstaltungen, Prüfungen etc. und Angabe
der ECTS-Leistungspunkte und/oder Semesterwochenstunden (vom Prüfungsamt gestempelt und unterschrieben bzw. mit Verifikationscode)
5. Für Bewerber/innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Bachelorabschluss) der Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Bewerber/innen mit ausländischem Bachelorabschluss
Bewerber/innen, die über einen ausländischen Bachelorabschluss verfügen, müssen sich ZUSÄTZLICH über das Bewerbungsportal von Uni-Assist bewerben (https://www.uni-assist.de/online/uni-koeln/).
Uni-assist e.V. ist die „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen". Uni-assist bewertet für die Universität zu Köln Masterbewerbungen von Bewerber*innen die einen ausländischen Hochschulabschluss erworben haben.
Für alle Masterstudiengänge benötigen Sie zur Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation (VPD).
Bitte beachten Sie das zweifstufige Bewerbungsverfahren für Bewerbende mit ausländischem Bachelorabschluss!
- Beantragung einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist
- Bewerbung über das Bewerbungsportal der UzK Klips 2.0
Eine Bewerbung an der UzK ist nur mit einer gültigen VPD möglich. Der Antrag auf Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist alleine zählt nicht als Bewerbung für einen Studiengang an der UzK.
Alle Informationen zur Beantragung der VPD finden Sie hier:
https://portal.uni-koeln.de/international/studium-in-koeln/internationale-bewerbungen/master-studieninteressierte
Zulassungsverfahren
Es gelten die allgemeinen und fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, die in der Zulassungsordnung geregelt und in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht sind.
Die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, d.h. der Grad der fachlichen Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit wird anhand des abgeschlossenen (ggf. abzuschließenden) grundständigen Studiengangs geprüft. Daher können Studien- und Prüfungsleistungen nicht berücksichtigt werden, die außerhalb dieses Studiums erbracht wurden und nicht nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung im Studienumfang berücksichtigt sind.
Ausschlusskriterien sind in jedem Fall sowohl ein bereits endgültig nicht bestandenes Masterstudium Interkulturelle Kommunikation und Bildung als auch ein bereits erfolgreich absolviertes gleichwertiges oder fachlich vergleichbares Studium (z.B. Diplom Interkulturelle Pädagogik).
Zum Ablauf des Verfahrens
Der Zulassungsausschuss prüft zunächst die Vollständigkeit und die formale Stimmigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie anschließend den Grad der Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit Ihres vorangegangenen Studiums. Nach erster Prüfung der Unterlagen werden die in das Auswahlverfahren aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, in ein Ranking überführt, in dem die Abschlussnote (ggf. vorläufige Durchschnittsnote) des grundständigen Studiums das entscheidende Kriterium über den Ranglistenplatz darstellt. Die Zulassung erfolgt schließlich über diese Ranglistenplätze.
Die Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden einige Wochen nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens versendet, sollten im Hauptverfahren nicht alle Plätze vergeben werden, finden ein oder mehrere Nachrückverfahren statt. Endgültige Ablehnungsbescheide werden erst nachAbschluss aller Zulassungsverfahren versendet. Fragen zum Stand des Verfahrens bzw. Ihrer Bewerbung können aus technischen Gründen vor Abschluss der Verfahren nicht beantwortet werden.
Sie erhalten über KLIPS einen Zulassungsbescheid. Darüber hinaus haben Sie 7 Tage Zeit (im Hauptverfahren), um den Studienplatz bei KLIPS anzunehmen. Die Studienplatzannahme ist für Bewerber*innen von zulassungsbeschränkten Studiengängen verpflichtend (§ 6 Abs. 7 Rahmenordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen ander Universität zu Köln). Wenn ein*e Bewerber*in diese Frist versäumt, wird durch KLIPS 2.0 automatisch die Studienplatzannahmemöglichkeit geschlossen und über das Versäumnis informiert. Das Zulassungsangebot ist damit verfristet; der Studienplatz steht in etwaigen Nachrückverfahren darauf Bewerber*innen zur Verfügung, die im Hauptverfahren noch kein Zulassungsangebot erhalten hatten.
Bitte informieren Sie sich auf folgender Webseite über den Stand des Bewerbungsverfahrens:
Einschreibung
Alle Informationen zur Online-Einschreibung erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid.
Härtefallantrag
Mit einem Härtefallantrag können Bewerberinnen und Bewerber beantragen, sofort und ohne Beachtung sonstiger Auswahlkriterien (in diesem Fall Durchschnittsnote) zum Studium zugelassen zu werden. Dabei müssen in der eigenen Person liegende, besondere schwerwiegende Gründe vorliegen. Mehr Informationen (u.a. zur Antragsstellung) erhalten Sie auf der Homepage der Abteilung 23: Besondere Studierendenangelegenheiten der Universität zu Köln:
http://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung23/content/sonderantraege/haertefallantrag
Weitere Fragen?
Bitte schauen Sie in den FAQ nach, dort finden Sie die Antworten auf viele Fragen und auch einen möglichen Kontakt bei weitergehenden Fragen.
Eine Bewerbung für das WiSe 2024/25 ist vom 03.06.2024 bis 15.07.2024 möglich. Zur Bewerbungsmaske gelangen Sie über diesen Button: