Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

für den Masterstudiengang

Gender & Queer Studies (1-Fach-Master)

 

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Auf dieser Seite werden stets aktuelle Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den Master Gender & Queer Studies veröffentlicht. Weiter unten finden Sie auch die Beschreibung des generellen Verfahrens.

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Voraussichtlich im Juni 2025 wird es wieder eine online-Informationsveranstaltung für Studieninteressierte geben. Alle Informationen und den Zugang werden Sie bald hier an dieser Stelle finden.

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Homepage des Masters Gender & Queer Studies.

Neben der folgenden Beschreibung des generellen Verfahrens finden Sie die genauen Zugangsvoraussetzungen in der Zulassungsordnung.

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang:

  • Bachelorabschluss o.ä.
  • 12 LP aus Veranstaltungen der Gender & Queer Studies
  • Deutsche Sprachkenntnisse

Genauere Erläuterung der Zugangsvoraussetzungen:

1.    Bachelorabschluss 

Nötig ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem Studiengang, in dem mindestens 180 Leistungspunkte erworben werden – also gewöhnlich ein Bachelor – beziehungsweise ein mind. gleichwertiges Studium. Wer dieses Studium noch nicht ganz abgeschlossen hat, kann sich trotzdem bewerben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 80% der Gesamt-LP, also gewöhnlich 144 LP, nachgewiesen werden können. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie geeignete Dokumente hochladen (meistens ist es ein vorläufiges aber gestempeltes Transcript) auf denen die vorläufige Gesamt-CP-Anzahl steht und die vorläufige Durchschnittsnote. Außerdem müssen alle Leistungen bis 30.9. erworben werden, dann wäre es möglich, das Abschlusszeugnis nach der Einschreibung an der UzK bis 31.12. nachzureichen. Ein Zugang zum Masterstudium ohne berufsqualifizierendem Abschluss ist nicht möglich. ('Alle Leistungen bis 30.9. erwerben' bezieht sich auf das Datum, mit dem eine Prüfungsleistung in Ihr Transcript eingetragen wird (meistens ist das das Abgabedatum einer Leistung, auch wenn die Bewertung dieser Leistung erst später eintrifft.)

Bewerber*innen, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen zuerst (vor der Bewerbung hier) eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist durchführen lassen, siehe hier. Dabei werden z.B. Ihre Noten für das deutsche System umgerechnet. 

Achtung: Wer sich aus dem laufenden Studium bewirbt und den berufsqualifizierenden Abschluss bis 31.12. nachweisen will, muss zum Zeitpunkt der Einschreibung an der UzK eine allg. Hochschulzugangsberechtigung haben. Hier würde ein z.B. Fachabi nicht ausreichen, weil erst mit dem Bachelorabschluss (der dann ja noch nicht vollendet ist) der Hochschulzugang erworben wird. (Bei der Bewerbung darf die allg. Hochschulzugangsberechtigung noch ausstehend sein, aber nach Studienplatzangebot muss sie zur Einschreibung vorgelegt werden.)

2.    12 LP aus Veranstaltungen der Gender & Queer Studies

Für den Zugang zum Master sind 12 LP aus Lehrveranstaltungen nachzuweisen, die schwerpunktmäßig Themen der Gender (und Queer) Studies behandelten. Es geht hierbei darum, dass Sie selbst Lehrveranstaltungen einer Hochschule besucht haben, die schwerpunktmäßig Fragen rund um Geschlecht (und/oder Sexualität) behandelten. Eine Abschlussarbeit (Bachelor- , Master- oder Diplomarbeit) oder ein eigenes 'Projekt' zählt hierfür nicht. Auch eine Hausarbeit in einem nicht-einschlägigen Seminar zählt hierfür nicht. Sie können einzelne Veranstaltungen aufführen, die zusammengenommen mindestens 12 LP ergeben. Ein einschlägiges Zertifikat gilt als Nachweis dieser Zugangsvoraussetzung, wenn es 12 LP bescheinigt (z.B. Zertifikat Gender Studies der UzK oder Zertifikat "Erweiterte Genderkompetenz" der TH Köln). Wenn Ihr Gender Zertifikat weniger als 12 LP Punkte umfasst, müssen Sie weitere Lehrveranstaltungen nachweisen, damit alles zusammen 12 LP ergibt.

 

Es ist nicht möglich, diese Punkte im Master "nachzuholen". Sollten Sie bisher keine 12 LP nachweisen können, können Sie z.B. als Bachelorstudierende_r an der UzK aus jedem Studiengang heraus Veranstaltungen des Zertifikats der UzK (siehe oben) besuchen.

 

Der Nachweis der Punkte im Bewerbungsverfahren erfolgt über das Formular "Aufstellung der 12 LP GQS " in Verbindung mit dem Transcript of Records (ToR). Einerseits muss der schwerpunktmäßige Bezug einer Lehrveranstaltung zu Themen der Gender Studies nachvollziehbar sein und andererseits muss der CP-Erwerb für diese Veranstaltung eindeutig nachvollziehbar sein.

 

In der 'Aufstellung' nennen Sie alle Lehrveranstaltungen, die schwerpunktmäßig Fragen der Gender (und Queer) Studies behandelten, die wir anerkennen sollen. In der Aufstellung muss der Schwerpunkt der Lehrveranstaltung bezüglich Geschlecht und/oder Sexualität durch den Titel oder eine mitgelieferte Seminarbeschreibung  (aus einem öffentlich zugänglichen Veranstaltungsverzeichnis) deutlich werden. Ist dem nicht so, haben Sie die Möglichkeit, sich den Bezug zu den Gender (und Queer) Studies durch die Lehrperson Ihrer Veranstaltung bescheinigen zu lassen. Achtung: Für bereits absolvierte Lehrveranstaltungen bescheinigt die Lehrperson nur den inhaltlichen Bezug der Veranstaltung zu den Gender Studies - nicht den Punkterwerb. Für diese Bescheinigung, dass sich eine Lehrveranstaltung schwerpunktmäßig auf Themen der Gender Studies bezog, können Sie diesen Vordruck verwenden oder die Lehrperson/Koordination/Prüfungsamt um ein gestempeltes Schreiben auf deren Briefkopf bitten.

 

Der Erwerb der Punkte für eine konkrete Lehrveranstaltung muss durch das Transcript of Records (ToR) oder weitere/andere Dokumente nachvollziehbar sein. Damit dieses Dokument den CP-Erwerb bescheinigt muss es gestempelt sein oder einen elektronischen Verifizierungscode tragen (der alleinige Aufdruck, dass das Dokument ohne Unterschrift/Stempel gültig sei, gilt nicht für die Bewerbung an der UzK). Häufig steht der Titel der Lehrveranstaltung, die Sie in der 'Aufstellung' genannt haben, samt zugehöriger CP-Anzahl im ToR. Wenn im ToR z.B. nur Modultitel stehen, müssen Sie durch weitere Dokumente belegen, dass Sie die genannte LV studiert haben (und nicht etwa andere im Modul mögliche LV). Manchmal ist dem Modulhandbuch eindeutig zu entnehmen, dass eine LV in einem Modul immer studiert wird oder Ihr Prüfungsamt bescheinigt den CP-Erwerb durch den LV-Besuch. Wenn Ihr ToR nur Gesamt-CP für ein ganzes Modul aufweist, von dem Sie aber nur eine LV zählen lassen können, dann wird auch nur ein Teil der aufgeführen Modul-CP für die 12 CP in GQS anerkannt.

 

Seit 2023 ist es zwingend nötig, dass zum Bewerbungszeitpunkt (also spätestens 15.7.) bereits alle Punkte nachgewiesen werden. Es ist nicht (mehr) möglich, Punkte die beispielsweise erst im Sommersemester 2025 erworben wurden, nach dem 15.7. vorzulegen. Falls Sie Punkte aus dem Sommersemester 2025 nachweisen wollen (obwohl diese vielleicht noch nicht in Ihrem Transcript verbucht sind), dann verwenden Sie gerne diese Bescheinigung des CP-Erwerbs, die von einer Lehrperson/Koordination/Prüfungsamt Ihrer Hochschule unterschrieben und gestempelt(!) sein muss. Bescheinigungen ohne Stempel der Institution werden nicht akzeptiert. Das kann bedeuten, dass Sie frühzeitig mit der Lehrperson absprechen müssen, wann Sie diese Bescheinigung erhalten können und was Sie zuvor leisten müssen, denn die Lehrperson kann den CP-Erwerb ja erst nach dem Erbringen einer Leistung bescheinigen (also z.B. nach der Abgabe eines Essays / nach dem Halten eines Referates).  

 

Falls Sie ein Gender Zertfikat über 12 LP haben, können Sie dieses Zertifikat anstelle der 'Aufstellung' hochladen. Wenn Ihr Zertifikat z.B. nur 9 CP umfasst, müssten Sie noch weitere 3 LP in der Aufstellung aufführen und per Transcript den CP-Erwerb nachweisen.

 

Sollten Sie unsicher sein, ob eine Veranstaltung zählt, können Sie gerne auch vor der Bewerbung bis 15.5. Ihre ausgefüllte Aufstellung der 12 LP mit den weiteren Nachweisen (ToR, ggf.  Veranstaltungsbeschreibung, ggf. Bescheinigung der Lehrperson) der Studiengangkoordination zur Prüfung senden (j.scholz[at]uni-koeln.de). Nach dem 15.5. werden diese Einzelprüfungen nicht mehr durchgeführt, dann nutzen Sie bitte die frühzeitige Bewerbung ab 1.6.

 

Eine Bewerbung die weder die tabellarische Aufstellung der 12 LP GQS noch ein Gender-Zertifikat über 12 LP mitliefert, kann nicht berücksichtigt werden.  

 

3.    Deutsche Sprachkenntnisse

Personen, die sich mit einem Abitur von einer deutschen Schule und/oder Bachelor von einer deutschen Hochschule bewerben, weisen alleine dadurch ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache nach.

Bewerber_innen,  die weder ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Bachelor) in einem deutschsprachigen Studiengang, noch ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) in deutscher Sprache erworben haben, müssen einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DSH-2 oder äquivalent) vorlegen.

Bewerbungszeitraum: 01.06.2025 bis 15.07.2025

 

Wie funktioniert die Bewerbung?

Sie bewerben sich elektronisch über das Campusmanagementsystem der Universität zu Köln: KLIPS 2.0. Der Link zum System findet sich (vom 01.06.2025 bis 15.07.2025) ganz unten auf dieser Homepage. In der elektronischen Bewerbung laden Sie Scans Ihrer Original-Dokumente (oder von beglaubigten Kopien) als pdf-Dateien hoch. Auf den Scans müssen die Verifizierungen für Originale erkennbar sein, z.B. muss der Stempel sichtbar sein oder ein elekronisch nachvollziehbarer Verifizierungscode. Beispielsweise wird ein Transcript of Records, auf dem ohne(!) elektronischen Verifizierungscode steht "dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig", NICHT für diese Bewerbung anerkannt.

Bewerber*innen, die ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss (also gewöhnlich den Bachelor) nicht in Deutschland erworben haben, müssen zuerst (vor der Bewerbung hier) eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist durchführen lassen, siehe hier. Dabei werden z.B. Ihre Noten für das deutsche System umgerechnet. Mit einer vollzogenen VPD bewerben Sie sich dann ebenfalls über KLIPS (siehe unten). Beantragen Sie die VPD bis zum 15.05., dann wird sie Ihnen laut Uni-Assist rechtzeitig vor dem 15.07. für die Bewerbung zur Verfügung stehen.

Sollten Sie einen Härtefallantrag stellen wollen, informieren Sie sich bitte hier .

Nutzen Sie gerne die Bewerbung möglichst früh - sollte Ihren Unterlagen etwas fehlen, dann erhalten Sie bei frühzeitiger Bewerbung eine Rückmeldung im System, was Sie noch einreichen müssen. Diese Aufforderung können wir aber gegen Ende der Bewerbungszeit nicht mehr leisten.

 

So können Sie Ihre Chancen auf einen Platz erhöhen (unter der Bedingung, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen):

Es gibt rund 35 Studienplätze im Masterstudiengang Gender & Queer Studies (die genaue Zahl erhalten wir jedes Jahr von der Abetilung zur Kapazitätsberechnung). Falls sich nicht zu viele Personen bewerben, die die oben genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten alle ein Studienplatzangebot. Sind es sehr viele Bewerbende, die die Voraussetzungen erfüllen, dann wird unter diesen ausgewählt, hierfür wird ein Ranking erstellt. Für dieses Ranking zählt Ihre Abschlussnote oder die vorläufige Note zum Zeitpunkt der Bewerbung (genauer gesagt der Prozentrang der Note) und Ihr bisheriges Engagement/Interesse für Gender & Queer Concerns (vgl. Zulassungsordnung).

1. Abschlussnote oder vorläufige Note

Zur Vergleichbarkeit der Noten aus unterschiedlichen Bachelorstudiengängen wird die Gesamtnote beziehungsweise der zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichte Notendurchschnitt vom Zulassungsausschuss anhand der Abschlusszahlen des letzten verfügbaren Berichtes zur bundesweiten Prüfungsstatistik des Statistischen Bundesamtes auf Basis des Hochschulstatistikgesetzes in Abhängigkeit der dort ausgewiesenen Ergebnisse des jeweiligen Studienfachs in einen Prozentrang überführt.

Sollte sich nach Bewerbungsschluss Ihre vorläufige Note verändern ist dies leider im Auswahlverfahren nicht mehr zu berücksichtigen. Es gilt die Note (bzw. ihr Prozentrang) die Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung eingereicht haben.

Hier finden Sie den letzten Bericht des Statistischen Bundesamtes, inklusive der Notenverteilungen der Fächer - so können Sie selbst einmal vorausberechnen, zu den wieviel 'oberen Prozent' Ihre Abschlussnote in Ihrem Fach gehört. Wieviele Zielpunkte in der Bewerbung Sie für welchen Prozentrang erhalten werden, können Sie der Zulassungsordnung entnehmen.

2. Bisheriges Engagement/Interesse für Gender und Queer Concerns

Sie können Ihre Chancen auf einen Platz erhöhen, wenn Sie bei der Bewerbung einen Nachweis über ein besonderes Engagement/Interesse für Gender & Queer Concerns hochladen. Seit 2023 können Sie durch die neue Zulassungsordnung vorausberechnen, wie viele Zielpunkte Sie für welches Engagement/Interesse erhalten werden. Auch diese Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.

 

Was Sie bei der Bewerbung benötigen:

Bei der Bewerbung müssen Sie Scans von Original-Dokumenten (oder beglaubigten Kopien) hochladen. Diese Dokumente sind:

  • Abschlusszeugnis (des Bachelors oder vergleichbar), wenn es schon vorliegt, sonst muss dieses bis 31.12. nachgereicht werden
  • Transcript of Records (ToR) das entweder einen Stempel oder einen elektronischen Verifizierungscode enthält (die bloße Nennung, dass ein Dokument ohne Unterschrift gültig sei genügt hier nicht!). Wenn das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, muss das Transcript Ihre Durchschnittsnote und die Gesamt-CP-Anzahl tragen (falls nicht, müssen Sie ein weiteres Dokument Ihres Prüfungsamtes beifügen).
  • Die "Aufstellung der 12 LP " in Lehrveranstaltungen der Gender (und Queer) Studies oder ein Gender Zertifikat im Umfang von 12 LP; ggf. weitere Nachweise wie oben beschrieben (z.B. Veranstaltungsbeschreibungen aus einem öffentlich zugänglichen Veranstaltungsverzeichnis, Bescheinigung einer Lehrperson, etc.)
  • Allg. Hochschulzugangsberechtigung, also gewöhnlich das Abitur (siehe oben, dies kann zur Einschreibung vorgelegt werden)
  • Ggf. Deutschkenntnisse-Nachweis (wenn Sie weder Ihr Abitur noch Ihren Bachelorabschluss auf Deutsch gemacht haben)
  • Ggf. VPD (= Vorprüfungsdokumentation von Uni-Assist, siehe oben) wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss nicht in Deutschland erworben haben
  • Ggf. Nachweis eines besonderen Engagements/Interesses für Gender & Queer Concerns (wenn Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen wollen)

Bewerber*innen, die keine allg. Hochschulzugangsberechtigung haben und diese durch den Bachelorabschluss erwerben, müssen den Bachelorabschluss bis zur Einschreibung vorlegen. Hier gibt es NICHT die Möglichkeit, den Bachelorabschluss bis 31.12. nachzureichen, da die allg. Hochschulzugangsberechtigung bei der Einschreibung nachgewiesen werden muss.

 

Wie geht es nach der Bewerbung/Zulassung weiter?

WICHTIG: Sie müssen Ihren elektronischen Posteingang beobachten, weil Sie im Falle einer Zulassung binnen 7 Tagen im Bewerbungsportal anklicken müssen, ob Sie den Studienplatz in Anspruch nehmen wollen. Im Nachrückverfahren sind es sogar nur 4 Tage.

Ablauf: Die ersten Zulassungen werden voraussichtlich ab 17.7. (vorauss. am 18.7.2025 oder in KW 30) ausgesprochen – Sie erhalten über das Campusmanagementsystem (KLIPS) eine E-Mail und finden Ihren Zulassungsbescheid im System. Sobald Sie die Benachrichtigung per E-Mail haben, müssen Sie innerhalb einer Woche im Bewerbungsportal anklicken, ob Sie den Studienplatz in Anspruch nehmen wollen. Für die Einschreibung bleibt dann noch Zeit (voraussichtlich etwa 4 Wochen). Die genaue Frist, bis wann Sie sich eingeschrieben haben müssen, finden Sie dann auf Ihrem Zulassungsbescheid. (Falls nötig, können Sie eine Fristverlängerung beim zentralen Studierendensekretariat erwirken.)

Ein eventuelles Nachrückverfahren wird nach dem Hauptverfahren vollzogen. Solange Sie keinen Bescheid (Zulassung oder Ausschluss aus dem Verfahren) haben, bleibt Ihre Bewerbung im Verfahren bis der letzte Platz besetzt ist. Ein eventuelles Nachrückverfahren wird automatisch vollzogen - Sie müssen nichts tun, um daran teilzunehmen. Danach würden Sie eine Ablehnung erhalten.

Der aktuelle Stand der Zulassungen wird jeweils ganz oben auf dieser Seite veröffentlicht.

 

Nach der Einschreibung an der UzK

Wenn wir Sie im System als eingeschrieben bei der Uni Köln erkennen, erhalten Sie Informationen zum Studienbeginn und zur Zweiteinschreibung bei der Technischen Hochschule Köln. Diese Zweiteinschreibung bei der TH Köln (die für Sie kostenlos ist) müssen Sie postalisch baldmöglichst (und spätmöglichst bis zum Veranstaltungsbeginn) erledigen.

Sollten Sie eine Verlängerung der Einschreibefrist benötigen, können Sie diese im Einzelfall beim Studierendensekretariat erwirken.

 

Link zum Studierendensekretariat 

Link zum International Office 

 

Bewerbung:

Die Bewerbung wird vom 01.06.2025 bis 15.07.2025 hier über KLIPS 2.0 möglich sein.

(Leider konnte die von uns angestrebte Änderung bzgl. der Frage im KLIPS-System nach "Geschlecht"  bisher nicht umgesetzt werden - wir bleiben dran!) Beachten Sie z.B. die Möglichkeit zur Vorgezogenen Vornamensangleichung. Sie können im Studierendensekretariat Ihren Vornamen und Personenstand für die Akten der UzK unkompliziert ändern lassen.

Informationen zur Online-Bewerbung über KLIPS 2.0 finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

 

Kontakt

Allgemeine Anfragen: master-gender-queer[at]uni-koeln.de

Studiengangkoordination: j.scholz[at]uni-koeln.de

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Telefon: 0221 470-1260

 

 

Getrenntes Verfahren: Bewerbung auf ein höheres Fachsemester

Wenn Sie mind. 12 Leistungspunkte aus (mind.) Bachelor-Lehrveranstaltungen und bereits mind. 30 Leistungspunkte aus Master-Lehrveranstaltungen der Gender Studies mitbringen, können Sie sich - alternativ und/oder parallel zu dem oben beschriebenen Verfahren - auf ein höheres Fachsemester im Master Gender & Queer Studies bewerben. Die Logik ist dabei folgende: Mit 12 LP aus Bachelor- oder Master-Veranstaltungen (oder äquivalent) erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen zum Master Gender & Queer und mit den mind. 30 LP aus Masterveranstaltungen könnten Sie z.B. in das zweite Fachsemester des MAGQS eingestuft werden. Diese Punkte müssen Sie zuerst belegen und erhalten einen Einstufungsbescheid; mit diesem bewerben Sie sich dann via KLIPS zum Sommersemester - in dem betreffenden Jahrgang muss allerdings ein Studienplatz (unter unserer beschränkten Platzzahl) frei sein. Formulare und Fristen für diesen Vorgang finden Sie hier beim Prüfungsamt des MAGQS.

(Leider können wir nie voraussagen, ob ein Platz im zweiten Fachsemester frei sein wird, denn zum ersten Fachsemester wird stets voll (oder sogar etwas über-)belegt und erst wenn Personen den Studiengang verlassen, wird ein Platz frei. Wenn Personen den Studiengang verlassen erfahren wir das in 99,9 % erst hinterher.)