Kostenübernahme

In der Regel werden die Kosten für die Beratung von der Krankenkasse übernommen. Je nach Kasse muss hierfür ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die notwendigen Unterlagen dafür erhalten Sie von uns. Alternativ kann auch ein Antrag auf Kostenübernahme über das Sozialamt und die Eingliederungshilfe gestellt werden. Dies werden wir in einem individuellen Telefonat mit Ihnen besprechen.