Ablauf
Haben Angehörige, Erzieher, Lehrer, Assistenten, Wohnheim-, Werkstattmitarbeiter, Ärzte oder Therapeuten den Eindruck, dass bei einer Person Bedarf an Unterstützer Kommunikation besteht, können sie Kontakt zur Beratungsstelle aufnehmen. Dies ist telefonisch in der Sprechstunde mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr möglich. Erste Fragen können geklärt und das weitere Vorgehen besprochen werden. Für das Stattfinden des Termins ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder andere Träger zwingend erforderlich. Hinweise zur Kostenübernahme
Eine Kontaktaufnahme per Email oder das Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter ist ebenfalls möglich.
Beratungen werden grundsätzlich nur für Teams (z.B. Kind, Elternteil, Sprachtherapeutin und Lehrer) angeboten. Zum einen tragen alle Beteiligten wichtige Informationen zu den aktuellen kommunikativen Möglichkeiten bei. Zum anderen ist es entscheidend, dass über Inhalte und Methoden der UK-Intervention gemeinsam entschieden wird, um eine bestmögliche Förderung zu gewährleisten.
Eine Beratung umfasst in der Regel zwei Termine.
Bei einem ersten Treffen liegt der Schwerpunkt auf der Diagnostik.
Alle Beteiligten tragen mit ihren Informationen zu einem ganzheitlichen Bild der kommunikativen Situation der Person bei. Je nach Bedarf werden Kommunikationssysteme vorgestellt, Hilfsmittel erprobt oder eine effektive Förderung mit bereits vorhandenen Hilfsmitteln geplant.
Im Anschluss erhalten die Angehörigen einen Beratungsbericht, der die erarbeiteten Inhalte zusammenfasst, oder eine Stellungnahme, die zur Beantragung von Hilfsmitteln genutzt werden kann.
Der zweite Beratungstermin hat den Schwerpunkt der Förderplanung. Gemeinsam werden die Inhalte und Methoden der UK-Intervention auf die konkrete Förderung im Alltag übertragen.
Bitte bringen Sie zu den Beratungsterminen, wenn vorhanden, die bisher eingesetzten Hilfsmittel sowie beliebte Gegenstände, wie Spielzeuge, Zeitschriften o.Ä. mit.
In der Regel finden die Diagnostik- und Beratungstermine in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle statt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beratung vor Ort möglich.
Nach Beratungen und während der Förderung entstehen immer wieder Fragen, die bei Bedarf schriftlich, telefonisch oder persönlich besprochen werden können.