FAQ
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich mein Abiturzeugnis erst nach dem Termin der Eignungsprüfung erhalte?
Ja. In diesem Fall schicken Sie uns bitte ein vorläufiges Abiturzeugnis und reichen die beglaubigter Kopie Ihres Abiturzeugnisses unverzüglich nach, sobald es Ihnen vorliegt. Das Bestehen Ihres Abiturs ist Voraussetzung für Ihr Studium.
Woher weiß ich, dass meine Anmeldung zur Eignungsprüfung eingegangen ist?
Ihre Bewerbung wird nach Eingang auf Vollständigkeit geprüft und per Mail bestätigt.
Kann ich meine Mappe auch persönlich bei Ihnen vorbeibringen oder werden nur digitale Mappen akzeptiert?
Nein, analoge Mappen werden nicht angenommen.
Wann erhalte ich eine Rückmeldung zum Ergebnis der Eignungsprüfung?
Sie werden spätestens 30 Tage nach Ende der Bewerbungsfrist postalisch über das Ergebnis Ihrer Eignungsprüfung informiert.
Wie lange ist der Nachweis der künstlerischen Eignung gültig?
Der Nachweis der Eignungsprüfung gilt zwei Jahre, d.h. Sie können sich noch zwei Jahre nach bestandener Eignungsprüfung für einen Studienplatz bewerben.
Kann ich mich im nächsten Jahr erneut zu einer Eignungsprüfung anmelden, wenn meine Bewerbung nicht erfolgreich war?
Ja, bitte setzen Sie das entsprechende Kreuz auf dem Anmeldeformular.
Kann ich mich für verschiedene Lehrämter bewerben? Und kann ich mich, wenn ich eine Eignung für GymGe
ausgestellt bekommen habe, im Nachhinein für HRGe, SoPäd und Grundschule einschreiben?
Ja. Auf dem Bewerbungsantrag können eine, mehrere oder alle vier Schulformen angekreuzt werden.
Bitte beachten Sie: In der Schulform GymGe, HRGe und SoPäd müssen mindestens vier künstlerische Medien nachgewiesen werden, im Grundschullehramt werden mindestens drei Medien verlangt. Für einen Wechsel von der Schulform Grundschullehramt in die Schulform GymGe, HRGe und SoPäd erfolgt eine erneute Prüfung der Eignung. Für einen Wechsel von den Schulformen GymGe, HRGe und SoPäd in die Schulform Grundschullehramt erfolgt keine erneute Prüfung der Eignung.
Ich habe bereits erfolgreich an einer Eignungsprüfung an einer anderen Universität oder Kunsthochschule teilgenommen. Reicht das als Nachweis für die künstlerische Eignung für ein Studium im Fach Kunst an der Universität zu Köln?
Nein, Sie müssen in jedem Fall die Eignungsprüfung im Fach Kunst der Universität zu Köln absolvieren.
Ich möchte mich um einen Masterstudienplatz bewerben, muss ich dafür erneut an der Eignungsprüfung teilnehmen?
Wenn Sie ein Bachelorstudium im Fach Kunst abgeschlossen haben müssen Sie die Eignungsprüfung nicht erneut absolvieren. Das gilt ebenfalls dann, wenn Sie ein abgeschlossenes Kunsthochschulstudium vorweisen können.
Wie viele Werke soll meine Mappe beinhalten?
Die Werkbeispiele in der digitalen Bewerbungsmappe müssen mindestens vier Medien beinhalten (bei einer Bewerbung für das Grundschulamt drei Medien), die Sie frei wählen können: Künstlerisches Arbeiten mit digitalen Medien, Dreidimensionales Gestalten, Konzeptuelle Verfahren, Performance, Collage, Druckgrafik, Fotografie, Malerei, Textil, Video, Zeichnung.
Kann ich auch Abbildungen meines Skizzenbuch in der Mappe zeigen?
Zusätzlich zu der erforderlichen Anzahl von Arbeiten kann ein Einblick in Ihr Skizzenbuch sinnvoll sein, um Arbeitsprozesse nachvollziehbar zu machen. Kennzeichnen Sie diese Seiten bitte eindeutig als Skizzen.
Wie kann ich Videos präsentieren?
Videos können in der Mappe durch eine Reihe von Videostills dokumentiert werden und sollten mit einem Link zu Vimeo oder Youtube zugänglich gemacht werden.
Wie viele Medien muss meine Mappe enthalten?
Die Werkbeispiele müssen mindestens vier Medien beinalten (bei einer Bewerbung für das Grundschullehramt drei Medien), die Sie frei aus den folgenden Bereichen wählen können: Collage, Digitale Medien, Dreidimensionales Gestalten, Druckgrafik, Konzeptuelle Verfahren, Fotografie, Malerei, Textil, Video, Zeichnung, Performance. Videos können Sie bei Youtube oder Vimeo hochladen und über einen Link in Ihrer Bewerbungsmappe zugänglich machen.