Informationen zum Bewerbungsverfahren
Master of Arts
Erziehungswissenschaft (2-Fach)
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung zum Studienstart im Wintersemester 2024/25 erfolgt über Klips 2.0 (siehe zum Aufrufen der Bewerbungsmaske den Button unten). Berücksichtigen Sie bitte die Hinweise zum Bewerbungsverfahren über KLIPS 2.0 (u.a. Anlage eines Bewerberaccounts, regelmäßige Überprüfung des Bewerberaccounts auf Neuigkeiten etc.).
Das Masterportal wird am 03.06.2024 zur Bewerbung freigeschaltet. Bewerbungsfrist ist der 15.07.2024 (Ausschlussfrist). Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester in den Masterstudiengängen der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.
Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch den Zulassungsausschuss auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend wird das Auswahlverfahren durchgeführt (näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Zum Ablauf des Verfahrens“).
HINWEIS: Vor Ablauf des Auswahlverfahrens können aus verfahrenstechnischen Gründen keine verbindlichen Aussagen über die Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der Bewerbungen und/oder die Erfüllung der Zulassungskriterien gemacht werden.
Anzahl Bewerbungen im M.A. Erziehungswissenschaft
An der Humanwissenschaftlichen Fakultät dürfen Sie sich auf maximal 4 Fächer des Zwei-Fach Masterstudiengangs Erziehungswissenschaft bewerben.
Im Nachgang können Teilzulassungen auch anders miteinander/untereinander kombiniert werden, als Sie sie in Ihrer Bewerbung ursprünglich angegeben haben.
Beispiel:
1. Bewerbung:
1. Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft
2. Fach Bildung, Erziehung und Care in der frühen Kindheit
2. Bewerbung:
1. Fach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung
2. Fach Interkulturelle Kommunikation und Bildung
Sofern Sie für das Fach Allgemeine Erziehungswissenschaft und das Fach Erwachsenenbildung/ Weiterbildung je eine Teilzulassung erhalten, können Sie diese beiden Fächer miteinander kombinieren, obwohl Sie sich auf diese Kombination nicht explizit beworben haben. (Solange es sich hierbei um eine gültige Kombination handelt.) Das gilt auch für die möglichen Kombinationen mit anderen Masterfächern der Humanwissenschaftlichen Fakultät (z.B. aus den Rehabilitationswissenschaften) bzw. der Philosophischen Fakultät.
Eine genaue Anleitung, wie Sie Teilzulassungen kombinieren, bietet die folgende Webseite:
https://klips2-support.uni-koeln.de/bewerbende/zulassung/teilzulassungen-kombinieren
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Interkulturelle Kommunikation und Bildung auch als 1-Fach Master studierbar ist. Weitere Informationen sind auf der folgenden Webseite zu finden. Bitte schauen Sie auch in den FAQ nach, dort finden Sie Antworten auf viele Fragen und auch einen möglichen Kontakt bei weitergehenden Fragen.
Folgende Unterlagen müssen Ihnen zum Ausfüllen der Online-Bewerbung vorliegen
(Sämtliche Unterlagen müssen in digitalisierter Form als PDF-Dokumente vorliegen und im Rahmen der Onlinebewerbung hochgeladen werden.)
1. Tabellarischer Lebenslauf;
2. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife);
3. Bachelorzeugnis mit der Abschlussnote;
o Bei zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium muss die vorläufige nach Maßgabe der Prüfungsordnung des grundständigen Studiengangs ermittelte Durchschnittsnote durch eine offizielle Bestätigung (i.d.R. ein Transcript of Records mit Stempel und Unterschrift) des jeweiligen Prüfungsamtes nachgewiesen werden. Bei internen BewerberInnen der Uni Köln reicht für gewöhnlich der Notenspiegel aus ohne Stempel/Unterschrift des Prüfungsamtes, es sei denn die Mindestpunktzahl (144 CP) wird nicht ausgewiesen, dann ist eine separate Bescheinigung nötig. Aus dem Dokument muss hervorgehen, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 144 Leistungspunkte des Bachelorstudiums bereits erbracht worden sind.
o Studierende vergleichbarer Studiengänge (Diplom (FH) etc.) können sich nur bewerben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes (mit Stempel und Unterschrift) über den erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgelegt werden kann.
4. Transcript of Records (ToR/Notenspiegel) mit Übersicht aller absolvierten Module, Lehrveranstaltungen, Prüfungen etc. und Angabe der ECTS-Leistungspunkte und/oder Semesterwochenstunden;
o Wenn im grundständigen Studiengang nicht in ECTS-Leistungspunkten gerechnet wird, werden die Semesterwochenstunden und abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen als vergleichbare Einheit herangezogen.
5. Für Bewerber/innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Bachelorabschluss) der Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Bewerber/innen mit ausländischem Bachelorabschluss
Alle Bewerbenden, die ihren Bachelor-Abschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben oder erwerben werden (sondern an einer ausländischen Hochschule), müssen für die Online-Bewerbung in KLIPS eine Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist beantragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier .
Die Umrechnung Ihrer Note erfolgt durch uni-assist.
Nach Erhalt der Vorprüfungsdokumentation können Sie sich voraussichtlich regulär bis zum 15.07.2024 online in KLIPS 2.0 bewerben.
Für Bewerbende, die Ihren Bachelor-Abschluss in Deutschland erworben haben oder erwerben werden, entfällt dieser Schritt der Bewerbung bei uni-assist!
Zulassungsverfahren
Es gelten die allgemeinen und fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, die in der Zulassungsordnung geregelt und in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht sind.
Die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, d.h. der Grad der fachlichen Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit wird anhand des abgeschlossenen (ggf. abzuschließenden) grundständigen Studiengangs geprüft. Daher können Studien- und Prüfungsleistungen nicht berücksichtigt werden, die außerhalb dieses Studiums erbracht wurden und nicht nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung im Studienumfang berücksichtigt sind.
Ausschlusskriterien sind in jedem Fall sowohl ein bereits endgültig nicht bestandenes Masterstudium Erziehungswissenschaft als auch ein bereits erfolgreich absolviertes gleichwertiges oder fachlich vergleichbares Studium (z.B. Diplom Erziehungswissenschaft).
Zum Ablauf des Verfahrens
Die Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden etwa Mitte August per E-Mail versendet. Bitte kontrollieren Sie um diesen Zeitpunkt herum regelmäßig Ihren E-Mail Account, da der Studienplatz innerhalb von 7 Tagen in KLIPS angenommen werden muss (siehe auch Erläuterungen zu „Dokumentenabgleich und Einschreibung“ unten). Bitte beachten Sie: Wenn Sie an mehreren Bewerbungsverfahren auf Masterstudienplätze der HF teilnehmen, bleiben Sie auch nach Annahme eines Studienplatzes in den Vergabeverfahren und werden bei ggf. später stattfindenden Nachrückverfahren berücksichtigt. Ein aus Nachrückverfahren resultierender Studienplatz kann dann immer noch angenommen werden.
Der Zulassungsausschuss prüft zunächst die Vollständigkeit und die formale Stimmigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie anschließend den Grad der Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit Ihres vorangegangenen Studiums. Nach erster Prüfung der Unterlagen werden die in das Auswahlverfahren aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, jeweils nach Masterfächern getrennt in ein Ranking überführt, in dem die Abschlussnote (ggf. vorläufige Durchschnittsnote) des grundständigen Studiums das entscheidende Kriterium über den Ranglistenplatz darstellt. Die Zulassung erfolgt schließlich über diese Ranglistenplätze.
Hier finden Sie die NC-Tabelle für das WiSe 2018/2019
Hier finden Sie die NC-Tabelle für das WiSe 2019/2020
Hier finden Sie die NC-Tabelle für das WiSe 2020/2021
Hier finden Sie die NC-Tabelle für das WiSe 2021/2022
Hier finden Sie die NC-Tabelle für das WiSe 2022/2023
Hier finden Sie die NC-Tabelle für das WiSe 2023/2024
Hier finden Sie die NC-Tabelle für das WiSe 2024/2025
Beachten Sie dabei bitte, dass Sie mindestens zwei Zulassungsbescheide für zwei unterschiedliche Masterfächer benötigen, um sich im Studierendensekretariat in das Masterstudium Erziehungswissenschaft einschreiben zu können.
Die Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden in der Regel Mitte August versendet, sollten im Hauptverfahren nicht alle Plätze vergeben werden, finden ein oder mehrere Nachrückverfahren statt.
Endgültige Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss aller Zulassungsverfahren versendet. Fragen zum Stand des Verfahrens bzw. Ihrer Bewerbung können aus technischen Gründen vor Abschluss der Verfahren nicht beantwortet werden.
Hinweis für Bewerber/innen von der Universität zu Köln: Die Einschlägigkeit des Bachelorstudiums Erziehungswissenschaft an der Universität zu Köln (1-Fach/2-Fach) ist per se gegeben und muss nicht gesondert festgestellt werden.
Dokumentenabgleich und Einschreibung
Bitte beachten Sie, dass Sie vor der Einschreibung den Studienplatz im Onlinesystem KLIPS innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheides annehmen müssen – ansonsten verfällt der Anspruch auf den Studienplatz!
Auf einen gesonderten Dokumentenabgleich vor der Einschreibung wird auch im WiSe 24/25 wie bereits in den vergangenen Jahren verzichtet. Ein Prüfvermerk ist damit zur Einschreibung in den 2-Fach Master Erziehungswissenschaft nicht notwendig. Sie schreiben sich ausschließlich über das Studierendensekretariat ein.
Sie können sich im Studierendensekretariat (ggf. International Office) online einschreiben. Zur Einschreibung im Studierendensekretariat sind u.a. vorzulegen: der/die Zulassungsbescheid/e, der Einschreibeantrag und die Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife; im Falle, dass Sie eine Fachhochschulreife erlangt haben, muss zum Zeitpunkt der Einschreibung das Zeugnis des grundständigen Studiums vorliegen, da dies die Hochschulzugangsberechtigung für Universitäten darstellt).
Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- und englischsprachige Dokumente akzeptiert werden.
Ihr zuständiges Prüfungsamt ist nach erfolgter Einschreibung das Prüfungsamt Erziehungswissenschaft.
Härtefallantrag
Mit einem Härtefallantrag können Bewerberinnen und Bewerber beantragen, sofort und ohne Beachtung sonstiger Auswahlkriterien (in diesem Fall Durchschnittsnote) zum Studium zugelassen zu werden. Dabei müssen in der eigenen Person liegende, besondere schwerwiegende Gründe vorliegen. Mehr Informationen (u.a. zur Antragsstellung) erhalten Sie auf folgender Webseite:
Eine Bewerbung für das WiSe 2024/25 ist vom 01.06.2024 bis 15.07.2024 möglich. Zur Bewerbungsmaske gelangen Sie über diesen Button: