Personenkreise für Unterstützte Kommunikation
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen jeden Alters Lautsprache nicht, nicht mehr oder in nicht befriedigendem Maße verwenden können.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- mit geistiger Behinderung
- mit körperlich-motorischer Beeinträchtigungen
- mit Sprachentwicklungsstörungen unklarer Genese (z.B. Verbale Entwicklungsdyspraxie)
- mit Autismusspektrumstörungen
- mit erworbenen neurologischen Beeinträchtigungen (z.B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder Unfall)
- mit fortschreitenden Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Demenz)
- mit vorübergehend eingeschränkter Lautsprache (z.B. aufgrund von Kehlkopferkrankungen)
können auf Maßnahmen der Unterstützten Kommunikation angewiesen sein.
Diese können dauerhaft oder vorübergehend nötig sein. Oftmals unterstützen sie bei Kindern den Erwerb der Lautsprache.
Es gibt keine Mindestfähigkeiten, die ein Mensch mitbringen muss, um Maßnahmen der Unterstützten Kommunikation anzubahnen.