Informationen zum Bewerbungsverfahren

Master of Arts Musikvermittlung (2-Fach)

 

 

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung zum Studienstart im Wintersemester 2024/25 erfolgt über das Onlineportal KLIPS (siehe zum Aufrufen der Bewerbungsmaske den Button unten).

Das Masterportal wird am 03.06.2024 zur Bewerbung freigeschaltet. Bewerbungsfristende ist der 15.07.2024 (Ausschlussfrist). Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester in den Masterstudiengängen der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.

Die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch den Zulassungsausschuss auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend wird das Auswahlverfahren durchgeführt (näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Zum Ablauf des Verfahrens“).

HINWEIS: Vor Ablauf des Auswahlverfahrens können aus verfahrenstechnischen Gründen keine verbindlichen Aussagen über die Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der Bewerbungen und/oder die Erfüllung der Zulassungskriterien gemacht werden.

Nähere Informationen zum Studiengang M.A. Musikvermittlung finden Sie auf den Seiten des SSC Kunst/Musik.

 

Folgende Unterlagen müssen Ihnen zum Ausfüllen der Online-Bewerbung vorliegen:

(Sämtliche Unterlagen müssen in digitalisierter Form als PDF-Dokumente vorliegen und im Rahmen der Onlinebewerbung hochgeladen werden.)

1.   Tabellarischer Lebenslauf;

2.   Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife);

3.   Bachelorzeugnis mit der Abschlussnote;

o   Bei zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium muss die vorläufige nach Maßgabe der Prüfungsordnung des grundständigen Studiengangs ermittelte Gesamtnote durch eine offizielle Bestätigung (i.d.R. ein Transcript of Records mit Stempel und Unterschrift) des jeweiligen Prüfungsamtes nachgewiesen werden. Aus diesem Dokument muss zudem hervorgehen, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 144 Leistungspunkte des Bachelorstudiums bereits erbracht worden sind.

o   Studierende vergleichbarer Studiengänge (Diplom (FH) etc.) können sich nur bewerben, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung des jeweiligen Prüfungsamtes (mit Stempel und Unterschrift) über den erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgelegt werden kann.

4.   Transcript of Records (ToR/Notenspiegel) mit Übersicht aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Module etc. und Angabe der ECTS-Leistungspunkte und/oder Semesterwochenstunden;

o   Wenn im grundständigen Studiengang nicht in ECTS-Leistungspunkten gerechnet wird, werden die Semesterwochenstunden und abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen als vergleichbare Einheit herangezogen.

5.   für Bewerber/innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Bachelorabschluss) der Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

 

Bewerber/innen mit ausländischem Bachelorabschluss

Alle Bewerbenden, die ihren Bachelor-Abschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben oder erwerben werden (sondern an einer ausländischen Hochschule), müssen für die Online-Bewerbung in KLIPS eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist beantragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier .
Die Umrechnung Ihrer Note erfolgt durch uni-assist.

Nach Erhalt der Vorprüfungsdokumentation können Sie sich regulär bis zum 15.07.2024 online in KLIPS 2.0 bewerben.

Für Bewerbende, die ihren Bachelor-Abschluss in Deutschland erworben haben oder erwerben werden, entfällt dieser Schritt der Bewerbung bei uni-assist!

 

Zulassungsverfahren

Es gelten die allgemeinen und fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen, die in der Zulassungsordnung geregelt und in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln veröffentlicht sind.

Die Erfüllung der fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen, d.h. der Grad der fachlichen Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit wird anhand des abgeschlossenen (ggf. abzuschließenden) grundständigen Studiengangs geprüft. Daher können Studien- und Prüfungsleistungen nicht berücksichtigt werden, die außerhalb dieses Studiums erbracht wurden und nicht nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung im Studienumfang berücksichtigt sind.

Ausschlusskriterien sind in jedem Fall sowohl ein bereits endgültig nicht bestandenes Masterstudium Musikvermittlung als auch ein bereits erfolgreich absolviertes Masterstudium Musikvermittlung oder ein gleichwertiger Abschluss in diesem Fachgebiet (bspw. Diplom Musikpädagogik ).

 

Zum Ablauf des Verfahrens

Der Zulassungsausschuss prüft zunächst die Vollständigkeit und die formale Stimmigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie anschließend den Grad der Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit Ihres vorangegangenen Studiums. Nach erster Prüfung der Unterlagen werden die in das Auswahlverfahren aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, in ein Ranking überführt, in dem die (ggf. vorläufige) Abschlussnote des grundständigen Studiums das entscheidende Kriterium über den Ranglistenplatz darstellt. Die Zulassung erfolgt schließlich über diese Ranglistenplätze.

Beachten Sie dabei bitte, dass Sie einen Zulassungsbescheid für das Masterfach Musikvermittlung sowie mindestens einen weiteren Zulassungsbescheid für ein Masterfach im Masterstudium Erziehungswissenschaft an der Humanwissenschaftlichen Fakultät oder im Rahmen des Zwei-Fach-Masterstudiums an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln benötigen, um sich im Studierendensekretariat in das Masterstudium einschreiben zu können. Bewerbungen für das Masterstudium Erziehungswissenschaft an der Humanwissenschaftlichen Fakultät müssen Sie auf der folgenden Homepage gesondert vornehmen: Bewerbungsverfahren M.A. Erziehungswissenschaft (2-Fach). Über die Bewerbungsverfahren an der Philosophischen Fakultät können Sie sich hier informieren: Masterbewerbung an der Philosophischen Fakultät.

Die Zulassungsbescheide aus dem Hauptverfahren werden etwa Mitte  August per E-Mail versendet. Bitte kontrollieren Sie um diesen Zeitpunkt  herum regelmäßig Ihren E-Mail Account, da der Studienplatz innerhalb von 7  Tagen in KLIPS angenommen werden muss (siehe auch Erläuterungen zu „Dokumentenabgleich  und Einschreibung“ unten). Bitte beachten Sie: Wenn Sie an mehreren  Bewerbungsverfahren auf Masterstudienplätze der HF teilnehmen, bleiben Sie auch  nach Annahme eines Studienplatzes in den Vergabeverfahren und werden bei ggf.  später stattfindenden Nachrückverfahren berücksichtigt. Ein aus  Nachrückverfahren resultierender Studienplatz kann dann immer noch angenommen  werden.

Nachrückverfahren werden durchgeführt, wenn im Rahmen des Hauptverfahrens nicht alle Studienplätze vergeben werden konnten. Endgültige Ablehnungsbescheide werden erst nach Abschluss aller Zulassungsverfahren versendet. Fragen zum Stand des Verfahrens bzw. Ihrer Bewerbung können aus technischen Gründen vor Abschluss der Verfahren nicht beantwortet werden.

Hinweis für Bewerber/innen von der Universität zu Köln: Die Einschlägigkeit des Bachelorstudiums Musikvermittlung an der Universität zu Köln ist per se gegeben und muss nicht gesondert festgestellt werden.  

 

Dokumentenabgleich und Einschreibung

Bitte beachten Sie,  dass Sie vor der Einschreibung den Studienplatz im Onlinesystem KLIPS innerhalb von 7  Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheides annehmen müssen – ansonsten verfällt  der Anspruch auf den Studienplatz!

Der Studiengang verzichtet auf einen gesonderten Dokumentenabgleich vor der Einschreibung. Ein Prüfvermerk ist damit zur Einschreibung nicht notwendig. Sie schreiben sich ausschließlich über das Studierendensekretariat ein. 

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Einführungsveranstaltungen des SSC Kunst/Musik

Sie können sich im Studierendensekretariat (ggf. International Office) online einschreiben. Zur Einschreibung im Studierendensekretariat sind u.a. vorzulegen: der/die Zulassungsbescheid/e, der Einschreibeantrag und die Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife; im Falle, dass Sie eine Fachhochschulreife erlangt haben, muss zum Zeitpunkt der Einschreibung das Zeugnis des grundständigen Studiums vorliegen, da dies die Hochschulzugangsberechtigung für Universitäten darstellt.

Bitte beachten Sie, dass nur deutsch- und englischsprachige Dokumente akzeptiert werden 

Ihr zuständiges Prüfungsamt ist nach erfolgter Einschreibung das Prüfungsamt Heilpädagogik/Intermedia/Musikvermittlung .

 

Härtefallantrag

Mit einem Härtefallantrag können Bewerberinnen und Bewerber beantragen, sofort und ohne Beachtung sonstiger Auswahlkriterien (in diesem Fall Durchschnittsnote) zum Studium zugelassen zu werden. Dabei müssen in der eigenen Person liegende, besondere schwerwiegende Gründe vorliegen. Mehr Informationen (u.a. zur Antragsstellung) erhalten Sie auf der Homepage der Abteilung 21: Besondere Studierendenangelegenheiten der Universität zu Köln:

https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/besondere_angelegenheiten/sonderantraege/haertefallantrag/index_ger.html

 

Eine Bewerbung für das WiSe 24/25 ist vom 03.06.2024 bis zum 15.07.2024 möglich. Zur Bewerbungsmaske gelangen Sie über diesen Button: