Informationen zur Antragstellung
Bitte beachten Sie: Die Antragsformulare werden bei Bedarf überarbeitet und an die neuesten Anforderungen angepasst (aktuellste Version von Mai 2024). Bitte achten Sie darauf, die jeweils aktuellste Fassung für Ihren Ethikantrag zu verwenden. |
Die Beratung durch die Ethikkommission kann nur sinnvoll erfolgen, wenn die Datenerhebung noch nicht begonnen wurde und mögliche Anmerkungen und Hinweise der Ethikommission berücksichtigt werden können. Planen Sie deshalb für die ethische Begutachtung ausreichend Zeit ein (ca. 2 Monate) und beachten Sie, dass Sie erst nach abgeschlossener Beratung mit der Datenerhebung starten können. Stellen Sie daher den Antrag rechtzeitig vor Aufnahme der Forschungstätigkeiten bzw. vor Fristen von Fördereinrichtungen. Der/die Antragsteller:in trägt die Verantwortung dafür, dass das Begutachtungsverfahren der Ethikkommission rechtzeitig initiiert wird. Eine nachträgliche Beurteilung bereits erfolgter Forschung ist nicht möglich.
Bitte benutzen Sie zur Antragstellung das dafür bereit gestellte Antragsformular (s. Downloads) und reichen Sie einen Ethikantrag in einem PDF-Dokument ein. Dieses Dokument sollte (eindeutig gekennzeichnet) auch die „Allgemeinen Teilnehmerinformationen“, „Einwilligungserklärung“ und andere erforderliche Anlagen enthalten (z.B. ggf. einen dazugehörigen Förderungsantrag).
Der Dokumentenname sollte folgendermaßen aufgebaut sein: Jahr_Monat_Tag_Ethikantrag_Nachname.pdf. Tag, Monat und Jahr sollten dem Datum der Antragstellung entsprechen. Der Nachname deutet auf die verantwortliche Projektleiterin/den verantwortlichen Projektleiter.
Senden Sie den vollständigen Antrag bitte als PDF- Dokument an folgende E-Mail-Adresse:
humf-ethikantrag[at]uni-koeln.de (zu Händen des stellvertretenden (geschäftsführenden) Leiters der Ethikkommmission Herrn Prof. Dr. Alexander L. Gerlach).
Auf Wunsch des Antragstellers bzw. der Antragstellerin kann ein Ethikantrag auch in anonymisierter Form begutachtet werden. Falls Sie dies wünschen, bitten wir Sie um Einreichung eines Standardantrags (ohne anonymisierte Angaben) sowie einer zusätzlichen anonymisierten Fassung. Die anonymisierte Fassung wird Gutachter:innen zur ethischen Prüfung vorgelegt. Die Standardfassung wird zur formalen Bearbeitung durch die Mitarbeiter:innen der Ethikkommission benötigt.
Weitere Hinweise und relevante Dokumente zur Antragsstellung (Downloads):
Antragsformular (Deutsch) (Stand: 05/2024), Hinweise zum Antragsformular (Deutsch)
Antragsformular (Englisch) (Stand: 05/2024), Hinweise zum Antragsformular (Englisch)
Fragen & Antworten zum Ethikantrag
Unverbindliche Vorlage für eine Informierte Einwilligung (Stand: 11/2024)
Formulierungsbeispiele für die informierte Einwilligung von der DGPs (externer Link); weitere Infos zur Informierten Einwilligung siehe auch unter "Nützliche Links"
Geschäftsordnung der Ethikkommission
Hinweise zu Änderungen an einem bereits eingereichten und genehmigten Ethikantrags (Amendment)
Sollten Sie Änderungen an einem von Ihnen eingereichten und bereits genehmigten Ethikantrag beabsichtigen, so bitten wir Sie um Einreichung eines Amendments zu Ihrem entsprechenden Ethikantrag.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Benennen Sie den Ethikantrag (Jahr_Monat_Tag_Ethikantrag_Antragsteller:in) sowie das Kennzeichen der Ethikkommission, wie es Ihnen in der Stellungnahme der Kommission mitgeteilt wurde, damit eine eindeutige Zuordnung des Amendments möglich ist.
- Erläutern Sie, was und warum etwas geändert werden soll (Inhalt und Grund für die Änderung).
- Fügen Sie ggf. angepasste Studieninformationen und Einwilligungserklärungen bei sowie weitere relevante Informationen (z.B. zusätzlich verwendete Stimuli).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Änderungen vorab mitgeteilt werden müssen. Eine Post-hoc-Information der Ethikkommission kann dazu führen, dass das Votum der Ethikkommission zurückgezogen wird und damit der gesamte Begutachtungsprozess von neuem durchlaufen werden müsste. Abhängig vom Umfang der geplanten Änderung kann die Bearbeitungszeit bis einen Monat dauern.
Eine Vorlage für das Verfassen eines Amendments finden Sie hier (Stand: 01/2024).
Ethikantrag für eine Studienreihe
Ein Antrag auf Beurteilung einer Studienreihe ist zulässig, sofern die einzelnen Studien sich in ihrer Methodik hinreichend ähneln und im Rahmen eines Antrages sinnvoll gemeinsam darstellbar sind. Aus einem solchen Antrag muss klar hervorgehen, wie sich die einzelnen Studien unterscheiden.
Im Antrag müssen die Stimuli, die die Studienteilnehmer:innen vorgelegt bekommen, hinreichend beschrieben werden, um eine ethische Einschätzung zu ermöglichen. Studieninformationen und Einwilligungserklärungen müssen bereits mit dem Antrag vorgelegt werden (jeweils eine Version pro Erhebungsmethode) und darin farblich kenntlich gemacht werden, an welchen Stellen sich der Text für die einzelnen Studien unterscheidet (z.B. hinsichtlich Studientitel, Dauer, etc.).
Auch ein Ethikantrag für eine Studienreihe kann auf der Basis eines Amendments um weitere Arten von Stichproben, Erhebungsmethoden oder Stimulus-Klassen ergänzt werden. Ggf. müssen hier dann erneut Angaben, wie eine angemessene wissenschaftliche Begründung der Stichprobengröße etc., für die zusätzlich geplanten Studien ergänzt werden.