Richtlinie 1: Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit.

Damit Menschen mit einer Behinderung in der Lage sind Audio- und visuelle Inhalte problemlos zu erfassen, müssen hierfür Alternativen bereitgestellt werden. Dies kann z.B. in Form von Text-Äquivalenten für ein Bild geschehen. Hierbei erscheint beim Berühren des Bildes mit dem Mauszeiger ein Text zum Bild, der dessen Inhalt wiedergibt und somit mit Hilfe eines Screenreaders vorgelesen werden kann.


Richtlinie 1