Richtlinie 7: Sorgen Sie für eine Kontrolle des Nutzers über zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts.

Gerade Menschen mit kognitiven oder visuellen Behinderungen fällt es schwer z.B. einen sich bewegenden Text zu lesen. Ebenfalls stellt es für einen Teil der Menschen mit Behinderung ein Problem dar, wenn sich bewegende Objekte auf einer Seite befinden. Sie können von diesen so stark abgelenkt werden, dass sie die wesentlichen Inhalte der Seite nicht mehr erfassen können. Screenreader können bewegten Text nicht vorlesen.

 

Richtlinie 7