Kurswahl und Anerkennung
Ein Auslandssemester bietet die Möglichkeit, über den Tellerrand zu schauen und sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln. Daher können Sie an der Gastuniversität nicht nur Lehrveranstaltungen aus Ihrem Studiengang, sondern auch fachfremde Lehrveranstaltungen, die Sie interessieren, oder Sprachkurse belegen. Insgesamt sollten Sie an der Gasthochschule Kurse im Umfang von mindestens 21 ECTS belegen. Diese müssen nicht anerkennbar sein.
Vor Beginn des Auslandssemesters geben Sie im Rahmen des sogenannten Online Learning Agreements (OLA) an, an welchen Kurse Sie an der Gasthochschule teilnehmen möchten. In der Regel müssten Sie den Großteil der Lehrveranstaltungen in dem Fachbereich belegen, für den Sie ausgewählt worden sind. Bitte richten Sie sich nach den Regelungen der Gasthochschule, wenn es um die Belegung von fachfremden Kursen geht. Sie sollten generell einplanen, dass sich die finale Kursbelegung in der Regel vor Ort noch mal aufgrund von zeitlichen Überschneidungen, Teilnahmebeschränkungen, o.Ä. ändern kann. Bitte beachten Sie die Anleitung zur Erstellung des OLA.
Eine Anerkennung von Kursen, die ähnliche Themen und Lernziele wie an der Universität zu Köln beinhalten, ist prinzipiell möglich, aber nicht obligatorisch. Falls Sie eine Anerkennung wünschen, empfehlen wir Ihnen, die Möglichkeit auf Anerkennung erst zu klären, wenn sicher feststeht, welche Kurse Sie an der Gasthochschule belegen werden. Im ersten OLA würden Sie in Tabelle B dann zunächst „research“ und 0.1 ECTS angeben.
Sobald Ihr finaler Stundenplan feststeht und es Änderungen bei der Kurswahl gibt, reichen Sie ein zweites OLA „during the mobility“ mit den neuen Kursen ein. Gerne können Sie nun auch die gewünschten Anerkennungen angeben. Zuvor ist es jedoch notwendig, dass Sie die Möglichkeit auf Anerkennung abklären. Dazu senden Sie uns eine Beschreibung des Kurses auf Englisch oder Deutsch zu sowie den Link zum Kurs an der Gasthochschule und nennen uns das äquivalente Modul bzw. Kurs an der Universität zu Köln, für welches der Kurs anerkannt werden soll. Wir leiten Ihre Anfrage dann an das entsprechende Studierenden Service Center (SSC) zur Prüfung weiter. Nach positiver Rückmeldung können Sie in Tabelle B des OLA die gewünschte Anerkennung eintragen. Dies bedeutet nicht, dass die Anerkennung final ist. Der Antrag auf Anerkennung erfolgt erst nach Abschluss des Auslandssemesters beim jeweiligen Prüfungsamt.
Selbst wenn Sie sich während des Auslandssemesters keine Einschätzung für eine Kursanerkennung eingeholt haben, ist auch noch im Nachgang eine Prüfung auf Anerkennung möglich.