UN-Konvention

 

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) hat im Dezember 2006 die Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Alle Staaten, die diesen Vertrag im nationalen Parlament annehmen, verpflichten sich dazu, ihre Gesetzgebung so zu ändern, dass die in der Konvention festgehaltenen Rechte umgesetzt werden können und somit alle Menschen unabhängig von ihrer Behinderung gleichberechtigt in der Gesellschaft leben können. Im Mittelpunkt der UN-Konvention stehen die Gleichberechtigung, die Gleichbehandlung und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung. Deutschland hat die UN-Konvention (inklusive des Protokolls) am 30.03.2007 unterzeichnet. Ratifiziert wurde die UN-Konvention letztlich am 24.02.2009, womit sich Deutschland bereit erklärt, die rechtliche Umsetzung vorzunehmen.

 

Folgende Themenbereiche sind in der UN-Konvention festgehalten: gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Wohnen, Arbeit, Schule, Partnerschaft, Gesundheit und Information. Zentral für den Bereich Schule ist der Artikel 24, in dem „die Vertragsstaaten ein integratives [engl. ‚inclusive’] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen…[gewährleisten]“ (Art. 24 Abs. 1 S. 2 BRK)

  

Die UN-Konvention im englischen Original, in deutscher Übersetzung und in leichter Sprache

Die Inhalte der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung können Sie hier im Original lesen:

 

UN-Convention on the Rights of Persons with Disabilities

UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung)

Übersetzung der UN-Konvention in leichter Sprache

 Hier finden Sie eine dreisprachige Version der UN-Konvention (englisch, franz., deutsch), die sich insbesondere dazu eignet, die genaue Übersetzung der einzelnen Artikel zu vergleichen. 

 

Da der Artikel 24 der UN-Konvention für den Bereich Schule zentral ist, gelangen Sie durch folgende Links direkt zu diesem Paragraphen:

 

Article 24 - UN-Convention

Artikel 24 - UN-Konvention (deutsche Übersetzung)

Artikel 24 - UN-Konvention (in leichter Sprache)

Zusammenfassung des Artikel 24 - UN-Konvention

 

Weitere Informationen, Stellungnahmen, wissenschaftliche Beiträge und Zeitungsartikel zur UN-Konvention finden auf der Homepage des Projekts InKö - Integration / Inklusion Köln - www.inkoe.de 

Projekt InKö