StaFF: Standards zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe: Konzeption, Implementation und Evaluation von Diagnostikstandards zur Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe

Verantwortlich

Dr. Ann-Kathrin Hennes

Weiter verantwortlich

Zeitraum

01.11.2021-01.12.2024

Förderung

Beschreibung

Ziel des Projektes "StaFF" ist die Erarbeitung, Implementation und Evaluation valider Kriterien und standardisierter Vorgehensweisen zur objektiven und differenzierten Feststellung sonderpädagogischer Förderbedarfe im Land Schleswig-Holstein. Dabei liegt der Fokus des Projekts nicht allein auf dem Prozess der Feststellungsdiagnostik, vielmehr werden explizit auch Aspekte der Förderdiagnostik und der regelmäßigen Überprüfung zugeschriebener Förderbedarfe in den Blick genommen. Zur Umsetzung des Projektes arbeiten Vertreter*innen der Wissenschaft mit Vertreter*innen des Institutes für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins zusammen. Kurzbeschreibung der Arbeitspakte: In einem ersten Schritt wird ein möglichst valides und standardisiertes Vorgehen zur Feststellung der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale-soziale Entwicklung, Sprache und Geistige Entwicklung erarbeitet. Hierzu gilt es, die jeweiligen Personengruppen entlang eindeutig Kriterien zu definieren und voneinander abzugrenzen bzw. miteinander zu verbinden. Zudem werden Richtlinien zur Planung und Durchführung des diagnostischen Prozesses entlang konkreter diagnostischer Fragestellungen entwickelt. Im gesamten Entwicklungsprozess wird der konkrete Einsatz der „Standards“ im schulischen Kontext mitgedacht, weshalb praktisch tätige Diagnostiker*innen im Land Schleswig-Holstein eng in den Entwicklungsprozess eingebunden werden. In einem zweiten Schritt werden die entwickelten Vorgehensweisen in der diagnostischen Praxis des Landes Schleswig-Holstein implementiert. Hierzu werden praktisch tätige Diagnostiker*innen zunächst im Umgang mit diesen geschult, anschließend wird der Einsatz der „Standards“ engmaschig begleitet. Entlang der Erfahrungen und Rückmeldungen werden die entwickelten Standards fortlaufend evaluiert und überarbeitet. Abschließend werden sowohl die entwickelten „Standards“, sowie deren Nutzen summativ evaluiert. Im Rahmen der Evaluation wird außerdem geklärt, inwiefern die in Schleswig-Holstein neu eröffneten Diagnostikzentren (hier angestellte Sonderpädagog*innen sind ausschließlich für die Durchführung sonderpädagogischer Feststellungsverfahren zuständig) einen Gewinn für die Feststellungsdiagnostik im Land darstellen.

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