Studien- und Prüfungsleistungen
Was ist der Unterschied zwischen Studien- und Prüfungsleistungen?
Die Vergabe der Kreditpunkte basieren auf einer aktiven Teilnahme gemäß der Workload. Die Anforderungen werden von den Lehrenden frühzeitig bekannt gegeben.
- Studienleistungen verdeutlichen die aktive Teilnahme als vor- und nachbereitende Übung zum Seminar in Form von Testklausuren, Kurzreferaten, Hausaufgaben, Übungen, Rezensionen, Essays, Protokollen, Thesenpapieren, mündlichen Gruppenprüfungen. Sie sollten einen wichtigen Beitrag zur angestrebten Kompetenz des Moduls leisten und im besten Fall auch die Ermittlung eines Lernstands ermöglichen.
- Prüfungsleistungen weisen den Kompetenzerwerb nach durch Klausuren, Referate mit schriftlicher Ausarbeitung, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Forschungsdokumentationen und Portfolios.
- ein fundiertes Überblicks- und Zusammenhangwissen, das sie in Grundlagenveranstaltungen erworben haben, und das ihnen die Einordnung in einen größeren Zusammenhang sowie die Anwendung auf spezifische Problemlagen ermöglicht.
- ein vertieftes theoretisches und empirisches Wissen zu speziellen Problemlagen und Herausforderungen, mit dem sie argumentativ abwägend kritisch reflektierend umgehen, welches sie vergleichen, anwenden und einordnen können,
- ein fachwissenschaftlich und/oder fachdidaktisch kriteriengleitetes sowie kritisch-konstruktiv und abwägendes Reflexionsvermögen.
Die Lehr- und Forschungseinheit Sozialwissenschaften hat sich gemeinsam verständigt auf Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten in den Sozialwissenschaften (Stand 8.2.2014). Diese Grundlagen liegen auch dem Tutorium Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens zugrunde. Die einzelnen Lehr- und Forschungsbereiche haben zudem eine Rechercheliste zu den wichtigsten Anlaufstellen in Soziologie, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaft, Didaktik der Sozialwissenschaften und Methoden der empirischen Sozialforschung verfasst.
Hier finden Sie einen Vordruck für die Erklärung zur selbstständigen Verfassung ihrer Arbeit.
- Konzeption der Frage- und Problemstellung
- Aufbau und Gliederung
- Berücksichtigung des Standes der Forschung in Breite und Tiefe
- Einordnung in theoretische Bezugsrahmen
- Methodisch orientierte systematische eigenständige Analyse
- Angemessene Berücksichtigung empirischer Ergebnisse
- Selbständiges Reflexions- und Urteilsvermögen
- Wissenschaftliche Ausdrucksweise und Argumentation
- Exakte Abbildung, Verzeichnisse, Zitierweise, Orthographie
- ggfs. Innovation / besonders Eigenständigkeit
- Stärken
- Schwächen
Welche besonderen Bedingungen sind bei Prüfungsleistungen zu beachten?
Anmeldung |
Zu jeder Modulabschlussprüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Ohne Anmeldung besteht keine Berechtigung zur Prüfungsteilnahme. Die Anmeldung muss in der Regel bis spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. |
Abmeldung | Bis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin kann man sich ohne Angabe von Gründen abmelden. Nach der Abmeldefrist ist eine Abmeldung nur mit triftigem Grund über das Prüfungsamt möglich. Bei Krankheit ist ein Attest erforderlich. |
Versäumnis |
Wird trotz Anmeldung die Teilnahme ohne triftigen Grund versäumt, wird die Leistung mit mangelhaft und einem Fehlversuch bewertet. |
Wiederholung |
Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen können wiederholt werden. Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. Die Anzahl der Prüfungsversuche pro Modul ist begrenzt. Genaue Angaben sind den fachspezifischen Anhängen der Prüfungsordnung zu entnehmen. |
Selbstständigkeit | Prüfungsleistungen sind selbständig zu erbringen und müssen individuell zuweisbar sein. Bei Bachelor- und Masterarbeiten ist eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, bei anderen schriftlichen Prüfungsleistungen eine Selbstständigkeitserklärung (s. Wiss. Arbeiten). Täuschungsversuche und Ausschlüsse von Prüfungsleistungen bei Störungen sind aktenkundig zu machen. |
Fristen und Form der Abgabe von Leistungen
Studienleistungen |
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Hausarbeiten |
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Masterarbeiten |
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Abgabeform |
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