Wie können die Auflagen für den Master of Education erbracht werden?
Studierende, die einen Auflagenbescheid erhalten, müssen im Master in einem Jahr die erforderlichen Leistungspunkte erbringen, um nicht in den Bachelor zurückgestuft zu werden. Es sind keine Prüfungsleistungen zu erbringen. Entsprechende Formen des Selbststudiums – wie etwa eine - nicht als Prüfungsleistung gewertete Hausarbeit oder Klausur - sind dabei nicht ausgeschlossen.
Zulassung zu Lehrveranstaltungen |
Senden Sie an das SSC-SOWI-LAB
Dort wird geprüft, welche Veranstaltungen Sie noch belegen müssen und welche ggfs. aus anderen sozialwissenschaftlichen Studien anerkannt werden können. Benennen Sie am besten schon Lehrveranstaltungen, die Sie zur Auflagenerfüllung besuchen wollen, so dass wir Sie dort einklipsen können.
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Veranstaltungen |
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Veranstaltung belegen |
Teilen Sie uns mit, welche Seminare Sie in welchem Modul belegen können. Sie finden die Kurse unter Klips 2.0 und klicken dort in der Suche => Studien an, geben Wirtschaft-Politik ins Suchfeld und wählen den Studiengang aus. Berücksichtigen Sie angesichts schon ausreichend belegter Veranstaltungen auch alternative Möglichkeiten. Wir verklipsen Sie dann. |
Leistungserbringung |
Sie vereinbaren mit dem Lehrenden, inwiefern Sie ggfs. zusätzliche in dem normalen Rahmen nicht vorgesehene Punkte im Selbststudium (etwa bei 3 CP) erbringen können. Dies kann auch bedeuten eine normalerweise geforderte Prüfungsleistung lediglich als Studienleistung abzulegen, die entsprechend nur zu bestehen ist. |
Erwerb der Leistungspunkte |
Der Erwerb der Leistungspunkte erfolgt zumeist durch aktive Teilnahme an den Veranstaltungen mit entsprechenden Studienleistungen. Zwei Leistungspunkte entsprechen i.d.R. einer Lehrveranstaltung, vier Leistungspunkte können aber auch einer Lehrveranstaltung mit einer Hausarbeit gleichgesetzt werden. 8 LP können also beispielsweise erworben werden über vier Lehrveranstaltungen mit aktiver Teilnahme oder alternativ zwei Lehrveranstaltungen mit aktiver Teilnahme und zwei Hausarbeiten. |
Nachweis der erbrachten Auflagen |
Auf dem Formular zur Auflagenerfüllung.
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