Wie können die Auflagen für den Master of Education erbracht werden?

Studierende, die einen Auflagenbescheid erhalten, müssen im  Master in einem Jahr die erforderlichen Leistungspunkte erbringen, um nicht in den Bachelor zurückgestuft zu werden. Es sind keine Prüfungsleistungen zu  erbringen. Entsprechende Formen des Selbststudiums – wie etwa eine - nicht als  Prüfungsleistung gewertete Hausarbeit oder Klausur - sind dabei nicht ausgeschlossen.

Zulassung zu Lehrveranstaltungen

Senden Sie an das SSC-SOWI-LAB

  • ihren Auflagenbescheid,
  • ihr Transcript of Records (mit sozialwissenschaftlichen Studienleistungen,
    bei HRSGE oft auch in Bildungswissenschaften)

Dort wird geprüft, welche Veranstaltungen Sie noch belegen müssen und welche ggfs. aus anderen sozialwissenschaftlichen Studien anerkannt werden können. Benennen Sie am besten schon Lehrveranstaltungen, die Sie zur Auflagenerfüllung besuchen wollen, so dass wir Sie dort einklipsen können.

Veranstaltungen
  • Zu erbringende Leistungspunkte in der Fachwissenschaft (z.B. beim Wechsel von HRGe auf GymGe) dienen der Erweiterung und Vertiefung bisheriger sozialwissenschaftlicher Studien, so das Gebiete zu studieren sind, die bislang noch nicht ausreichend studiert wurden, etwa aus den Teildisziplinen Soziologie, Politik- oder Wirtschafts­wis­sen­schaft, ggfs. auch Empirische Sozialforschung, Schwerpunkte aus den Aufbaumodulen.
  • Zu erbringende Leistungspunkte in der Fachdidaktik sind zu erwerben durch aktive Teilnahme mit Studienleistungen an folgenden Veranstaltungen  (a) Einführung in die Didaktik der Sozialwissenschaften (nur im Wintersemester), (b) Methoden und Medien des sozialwissenschaftlichen Unterrichts und (c) Fachdidaktische Analysen. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am  Praxissemester und ist auf jeden Fall vor dem Praxissemester zu belegen.
Veranstaltung belegen

Teilen Sie uns mit, welche Seminare Sie in welchem Modul belegen können. Sie finden die Kurse unter Klips 2.0 und klicken dort in der Suche => Studien an, geben Wirtschaft-Politik ins Suchfeld und wählen den Studiengang aus. Berücksichtigen Sie angesichts schon ausreichend belegter Veranstaltungen auch alternative Möglichkeiten. Wir verklipsen Sie dann. 

Leistungserbringung

Sie vereinbaren mit dem Lehrenden, inwiefern Sie ggfs. zusätzliche in dem normalen Rahmen nicht vorgesehene Punkte im Selbststudium (etwa bei 3 CP) erbringen können. Dies kann auch bedeuten eine normalerweise geforderte Prüfungsleistung lediglich als Studienleistung abzulegen, die entsprechend nur zu bestehen ist.

Erwerb der Leistungspunkte

Der Erwerb der Leistungspunkte erfolgt zumeist durch aktive Teilnahme an den Veranstaltungen mit entsprechenden Studienleistungen. Zwei Leistungspunkte entsprechen i.d.R. einer Lehrveranstaltung, vier Leistungspunkte können aber auch einer Lehrveranstaltung mit einer Hausarbeit gleichgesetzt werden. 8 LP können also beispielsweise erworben werden über vier Lehrveranstaltungen mit aktiver Teilnahme oder alternativ zwei Lehrveranstaltungen mit aktiver Teilnahme und zwei Hausarbeiten. 

Nachweis der erbrachten Auflagen

Auf dem Formular zur Auflagenerfüllung

  • lassen Sie von den jeweiligen Lehrenden attestieren, dass Sie die Leistungspunkte erbracht haben.
    Anmerkung: Das ZfL kann allein die Verbuchung in KLIPS unter sonstige Leistungen nicht zuordnen und auch zusätzliche LP nicht erkennen.
     
  • werden Anerkennungen der Auflagenerbringung aus sozialwissenschaftlichen Studienbestandteilen eines vorherigen Studiums über das SSC_SOWI_LAB von der Studiengangsverantwortlichen bestätigt. 
  • Sie weisen das oder die Formulare beim Prüfungsamt im ZFL nach.