Härtefälle und Einzelfallprüfung?
Anträge auf Härtefallregelung bzw. Einzelfallprüfung können nur bearbeitet werden, wenn parallel eine Bewerbung via Klips auf die gewünschte Veranstaltung erfolgt. Härtefallanträge sind zu stellen spätestens bis zum letzten Tag des vorhergehenden Semesters, Einzelfallanträge bis zum 10. des gewünschten Semesters. Wird der Antrag positiv beschieden, werden die Personen in Klips zugelassen.
Die Härtefall- und Einzelfallanträge werden bearbeitet im SSC Psychologie/Sozialwissenschaften im Dekanat
Härtefallkriterien |
sind besondere Umstände der persönlichen Lebenssituation wie Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung oder chronische Erkrankung – entsprechend durch Ausweis oder Geburtsurkunden nachzuweisen. |
Einzelfallanträge |
sind in Examensnähe (innerhalb der nächsten beiden Semester), wenn nach zweiter Einwahlphase weniger Veranstaltungen erhalten wurden als für den regulären Studienfortschritt nach Studienverlaufsplan erforderlich, entsprechend durch Immatrikulationsbescheinigung, Ausdruck der Veranstaltungszulassung, Studienverlaufsplan mit Vermerken nachzuweisen. |
Spätimmatrikulation |
die die Teilnahme an der zweiten Einwahlphase verhinderte. |
Kein Kriterium |
finanzielle Gründe, Einschränkung durch Berufstätigkeit, Zweitstudium, Verzögerung im Studienverlauf durch Studienfachwechsel |