Prüfungsanmeldungen
Grundsätzliches: Modulabschlussprüfungen in KLIPS werden immer dozierendenübergreifend und nicht einzeln für jeden Dozierenden angelegt. Meist sind die Lehrstuhlinhaber*innen als Hauptprüfer*innen eingetragen worden. Alle weiteren eingetragen Prüfer*innen können Sie einsehen, wenn Sie die Details öffnen.
Pro Modul wird nur eine einzige Prüfung angelegt. Wenn Sie im jeweils aktuellen Semester demnach bspw. im Modul SM 3 im BA EZW geprüft werden möchten, melden Sie sich folglich für die einzig angebotene Modulabschlussprüfung an, auch wenn Ihr Dozierender nicht als Hauptprüfer*in angegeben worden ist.
Prüfungsfristen:
Anmelde-Ende der Prüfung: |
6 Wochen vor der Prüfung |
Abmelde-Ende der Prüfung: |
2 Wochen vor der Prüfung (ohne Angabe von Gründen) danach ist eine Abmeldung nur noch aufgrund triftiger Gründe zulässig (Entscheidung liegt im Prüfungsausschuss) |
Wir empfehlen die Modulabschlussprüfung in dem Semester zu absolvieren, in dem die jeweiligen Lehrveranstaltungen erfolgreich besucht wurden. Sollte die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegt werden, obliegt es den Studierenden sich selbst- und eigenständig über ggf. aktualisierte Inhalte zu informieren.
Wie melde ich mich zu einer Modulabschlussprüfung an?
Eine ausführliche Beschreibung zur Prüfungsanmeldung finden Sie unter folgendem Link: http://klips2-support.uni-koeln.de/11987.html
Die Applikation Prüfungsan-/abmeldung ist Ihr erster Anlaufpunkt, wenn Sie sich in KLIPS 2.0 zu einer Prüfung anmelden möchten. Nach dem Aufruf der Applikation klicken Sie auf die 2. Registerkarte" Anmeldung über Studienplan (empfohlen)", in der – analog zur Applikation Studienstatus – Ihr Studiengang sowie die einzelnen Bereiche Ihres Studiengangs aufgeführt sind. Die Anmeldung erfolgt gleichfalls über den "Curriculum Support", der sich nach einem Klick auf einen Bereich Ihres Studiengangs öffnet. Navigieren Sie in Ihrer Studienstruktur bis zur gewünschten Prüfung und klicken rechts neben dem Titel der Prüfung auf das grüne Symbol "P". Die Anmeldefristen sind abhängig vom jeweiligen Prüfungstermin.
Wie melde ich mich von einer Prüfung wieder ab?
Eine ausführliche Beschreibung zur Prüfungsabmeldung finden Sie unter folgendem Link: http://klips2-support.uni-koeln.de/11988.html
Eine Übersicht der Prüfungen, zu denen Sie angemeldet sind, ermöglicht Ihnen die Applikation Prüfungsan-/abmeldung, die Sie über Ihre persönliche Visitenkarte aufrufen können. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, sich von Prüfungen wieder abzumelden.
Was mache ich, wenn ich mich zu einer Prüfung nicht anmelden kann? Was mache ich falsch?
Bitte prüfen Sie, ob Sie die Anmeldefristen beachtet haben. Die Anmeldefristen sind abhängig vom Prüfungstermin und werden von Ihrem Fachbereich vorgegeben und verwaltet. Sie finden die aktuellen gültigen Fristen in der obenstehenden Tabelle.
Was mache ich, wenn ich zu dem Prüfungstermin plötzlich krank sein sollte?
Bei Krankheit ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig. In Zweifelsfällen kann die Vorlage eines vertrauensärztlichen Attests verlangt werden; die Kosten übernimmt die Universität. Gleiches gilt bei nachgewiesener Erkrankung eines von einer Prüfungskandidatin oder einem Prüfungskandidaten zu versorgenden Kindes oder einer zu pflegenden Ehegattin oder eines zu pflegenden Ehegatten, einer eingetragenen Lebenspartnerin oder eines eingetragenen Lebenspartners, einer oder eines in gerader Linie Verwandten sowie einer oder eines im ersten Grad Verschwägerten.
Wo reiche ich mein ärztliches Attest im Krankheitsfall ein?
Sie reichen ihr ärztliches Attest persönlich, durch eine beauftragte Person oder auf postalischem Weg im für diese Prüfung zuständigem Prüfungsamt (nicht beim Dozierenden oder Lehrstuhl) ein. Bei postalischer Abgabe ist der Poststempel ausschlaggebend. Das Attest muss bis einen Werktag nach der Prüfung abgegeben sein. Genauere Informationen finden Sie hier: https://www.wiso.uni-koeln.de/sites/fakultaet/dokumente/PA/pruefungen_erkrankung.pdf
Wie kann ich mich außerhalb der sechs Wochenfrist zur Wiederholung einer MAP anmelden?
Bei Wiederholungsprüfungen kann in begründeten Fällen (Attest, nicht bestehen im selben Semester) von den Fristen zur Prüfungsanmeldung abgewichen werden. Zur Anmeldung füllen Sie bitte das anliegende Formular vollständig aus und reichen Sie es per Posteinwurf oder persönlich im Seminarbüro des Lehrstuhls ein. Aus organisatorischen Gründen können Anmeldung zur Wiederholung einer MAP nur bis zu 10 Tagen vor einem Prüfungstermin berücksichtigt werden.
Abmeldung, Säumnis, Rücktritt, Wiederholungen von Modulabschlussprüfungen:
- ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung gilt als Fehlversuch
- bei einer mangelhaften Leistung (5,0) muss die Modulprüfung wiederholt werden
- nicht bestandene Modulprüfungen können wiederholt werden
- die Anzahl der Prüfungsversuche pro Modul ist auf drei Versuche begrenzt
- eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden
- Modulabschlussprüfungen sind i.d.R. endnotenrelevant
Vorziehen von Masterleistungen:
Das Vorziehen von Masterleistungen ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie unter: http://zfl.uni-koeln.de/vorziehen-masterleistungen.html