Versammlungsstätten

  • Plätze für Rollstuhlbenutzer müssen mindestens 95 cm breit und 150 cm tief sein.
  • 1%, mindestens jedoch 2 Plätze, sind für Rollstuhlbenutzer vorzusehen. Je nach Bedarf sind weitere Plätze vorzusehen. Sitzplätze für Begleitpersonen sind neben dem Rollstuhlplatz vorzusehen.