Rampen

  • ohne Quergefälle mit maximal 6% Steigung
  • Radabweiser beiderseits 10 cm hoch bei Rampen und Zwischenpodesten.
  • beidseitige Handläufe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend.
  • Bewegungsflächen von 150 cm x150 cm sind am Anfang und Ende der Rampe anzuordnen.
  • In der Verlängerung einer Rampe darf keine abwärtsführende Treppe angeordnet werden.