Sanitärräume

  • In jedem Sanitärraum oder jeder Sanitäranlage ist mindestens eine für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine einzuplanen.
  • Sanitätsräume müssen mit mindestens einer Liege ausgestattet sein
  • Haltegriffe: Auf jeder Seite des Klosettbeckens sind klappbare, 15cm über die Vorderkante des Beckens hinausragende Haltegriffe zu montieren, die in der waagerechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine Druckbelastung von 100 kg geeignet sein.
    Der Abstand zwischen den Klappgriffen muss 70 cm, ihre Höhe 85 cm betragen.

                                                      Sanitärräume

  • Toilettenspülung: Die Spülung muss beidseitig mit Hand oder Arm zu betätigen sein, ohne dass der Benutzer die Sitzposition verändern muss.
  • Waschtisch: Ein voll unterfahrbarer Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsyphon ist vorzusehen. Die Oberkante des Waschtisches darf höchstens 80 cm hoch montiert sein. Kniefreiheit muss in 30 cm Tiefe und in mindestens 67 cm Höhe gegeben sein. Der Waschtisch ist mit einer Einhebelstandarmatur oder mit einer berührungslosen Armatur auszustatten. Vor dem Waschtisch ist eine mindestens 150 cm tiefe und mindestens 150cm breite Bewegungsfläche anzuordnen.
  • Ein Wasserventil mit Wasserschlauch und ein Fußbodenablauf sind vorzusehen.
  • Notruf ist vorzusehen
  • Die Tür des Sanitärraumes und/oder der Toilettenkabine muss abschließbar und im Notfall von außen zu öffnen sein.