Aufzüge
- Fahrkorb lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite 90 cm
- Die Bewegungsfläche vor Fahrschachttüren muss so groß sein wie die Grundfläche des Aufzugsfahrkorbs, mindestens aber 150 cm breit und mindestens 150 cm tief. Sie darf sich mit Verkehrswegen und anderen Bewegungsflächen nicht überlagern. Lichte Breite der Fahrschachttüren mindestens 90 cm.
- Orientierungshilfen: Personenaufzüge mit mehr als zwei Haltestellen sind zusätzlich mit Haltestellenstangen auszustatten.