Türen müssen eine lichte Breite von mindestens (Fertigmaß) 90 cm haben.
Türen von Toiletten-, Dusch- und Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen.
Bewegungsflächen vor handbetätigten Türen
Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.
Bedienungsvorrichtungen (z.B. Schalter, Taster, Toilettenspüler, Briefeinwurf- und Codekartenschlitze, Klingel, Bedienungselemente kraftbetätigter Türen, Notrufschalter) müssen auch mit eingeschränkter Greiffähigkeit leicht benutzbar sein; sie sind in 85 cm Höhe anzubringen.